Neue Fristen Leichterer Ausstieg aus Kapitallebensversicherungen

Henstedt-Ulzburg (rpo). Wegen des wegfallenden Steuerprivilegs haben Millionen Deutsche noch vor dem 1. Januar 2005 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Wer jetzt seine Entscheidung bereut, kann zum Teil wieder aussteigen. Denn seit dem 8. Dezember 2004 gilt eine neue Frist, nach der der Versicherte dem Vertrag widersprechen kann.

Viele Verbraucher haben erkannt, dass andere Geldanlagen flexibler und renditeträchtiger sind. Ein ausreichender Versicherungsschutz für eine Familie ist ohnehin nur über eine wesentlich billigere Risikolebensversicherung sinnvoll. Häufig lässt sich die Entscheidung nach Auskunft des Bundes der Versicherten aber noch revidieren.

Seit 8. Dezember 2004 gilt nämlich eine neue gesetzliche Regelung, erläutern der in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg ansässige Bund. Danach kann der Versicherungsnehmer noch bis zu 30 Tage (vorher 14 Tage) nach Erhalt der Police dem Vertragsabschluss widersprechen. Hierfür reiche ein Schreiben, dass man per Einschreiben direkt an die Versicherungsgesellschaft schickt. Bereits gezahlte Beiträge erhält der Kunde dann laut Bund der Versicherten zurück. Wenn der Versicherer nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass seit dem 8. Dezember 2004 eine verlängerte Widerspruchsfrist gilt, könne der Versicherungsnehmer sogar noch nach einem Jahr ohne Verlust aus dem Vertrag aussteigen.

(afp)
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