Erbrecht Lebensversicherung gehört generell zur Erbmasse

Zweibrücken · Die Leistungen aus einer Lebensversicherung fallen der Erbmasse zu. Das bedeutet: Wird über den Nachlass ein Insolvenzverfahren eröffnet, fällt die Versicherungsleistung auch in die Insolvenzmasse.

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Foto: Jens Schierenbeck, gms
(dpa)
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