Zehn Fakten zur Krankenversicherung
Fakt 1 zur Krankenversicherung: Deutschland hat das älteste, soziale Krankenversicherungssystem
Das Modell der deutschen Krankenversicherung hat eine lange Geschichte. Es geht auf Reichskanzler Otto von Bismarck zurück, der im Juni 1883 ein Gesetz erließ, das weite Teile der Bevölkerung absicherte. Von da an hatte jeder Arbeiter mit einem Jahreseinkommen unter 2000 Mark verpflichtend eine Kranken-, Pension-, Invaliden- und Unfallversicherung.
Fakt 2 zur Krankenversicherung: Die Zähne wurden erst später mitversichert
Das ursprüngliche Krankenversicherungsgesetz sah eine Kostenübernahme von zahnärztlichen Behandlungen noch nicht vor. Das änderte sich erst im Jahr 1914. Damals wurden diese Behandlungen zu kassenpflichtigen Leistungen.
Fakt 3 zur Krankenversicherung: Schon zu Kaiserzeiten gab es die PKV
Das Modell der GKV war zu Zeiten Bismarcks für wohlhabende Menschen unattraktiv, weil die Beiträge nach dem Einkommen gestaffelt waren. Wer viel hatte, zahlte demnach viel. Für die Oberschicht war es daher viel günstiger, eine private Versicherung abzuschließen. Damals schon waren die Beiträge zur PKV nach dem individuellen Gesundheitszustand gestaffelt.
Fakt 4 zur Krankenversicherung: Die Krankenkasse kann man frei wählen
Seit dem 1. Januar 1996 können gesetzlich Versicherte frei wählen, mit welcher Krankenkasse sie einen Vertrag abschließen möchten. So entstand ein Wettbewerb zwischen den Anbietern. Die Unterschiede liegen allerdings im Detail. Der Leistungsumfang ist weitgehend gleich. Ebenso ist der allgemeine Beitragssatz einheitlich. Unterschiedlich hoch kann der Zusatzbeitrag sein, der sogleich den Finanzbedarf der jeweiligen Kasse widerspiegelt, und die Bandbreite der freiwilligen Zusatzleistungen.
Fakt 5 zur Krankenversicherung: Für bestimmte Personengruppen gelten Ausnahmen
Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Personen sind in der Regel anderweitig abgesichert, zum Beispiel über die Beihilfe oder die Heilfürsorge.
Fakt 6 zur Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte haben die Wahl
Welchen Arzt die Versicherten konsultieren oder welches Krankenhaus sie bei akuten gesundheitlichen Problemen aufsuchen, steht gesetzlich Versicherten grundsätzlich offen. Allerdings wird ihnen nahegelegt, das nächstgelegene und geeignete Krankenhaus aufzusuchen. Wenn ein anderes Krankenhaus in einiger Entfernung gewählt wird, das der Kasse womöglich höhere Kosten in Rechnung stellt, kann die Krankenkasse beim Versicherten den Differenzbetrag zurückfordern.
Fakt 7 zur Krankenversicherung: Zahl der Nichtversicherten war hoch
Bis zur Einführung der Allgemeinen Krankenversicherungspflicht war die Zahl derjenigen, die laut dem Statistischem Bundesamt nicht versichert waren, recht hoch. Die Zahl wurde für 2007 auf rund 400 000 geschätzt. Als Gründe führten die Betroffenen an, die Kosten einsparen zu wollen oder aber als Besserverdienende Krankheitsrisiken selbst tragen zu wollen.
Fakt 8 zur Krankenversicherung: Auf keinen Fall sollte man überstürzt wechseln
Wer von jetzt auf gleich die Krankenkasse wechseln will, tut sich meist keinen Gefallen. In keinen anderen Versicherungsbereich ist der Preis- und Leistungsvergleich so schwierig. Um keinen Druck zu haben, sollte man sich bei bestehendem Krankenversicherungsschutz in Ruhe informieren.
Fakt 9 zur Krankenversicherung: Was man bei der Wahl der PKV beachten muss
Anders als in der GKV bindet sich der Privatversicherte nicht selten langfristig an seinen Versicherer. Entsprechend gut und mit Bedacht sollte also die Wahl von Versicherer und Tarif ausfallen. „Gute und unabhängige Beratung ist hier also besonders wichtig, um zum passenden Versicherungsschutz zu gelangen“, empfiehlt Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale NRW.
Fakt 10 zur Krankenversicherung: Versicherungssystem steht in der Kritik
Nicht alle finden das jetzige System von GKV und PKV gut. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bezeichnet es gar als unsolidarisch, da es in Deutschland für eine Zwei-Klassen-Medizin sorge.