Mehr Wettbewerb Krankenkassen: Verwirrspiel bei Wahltarifen

Düsseldorf (RP). Verbraucherschützer raten, vor Vertragsschluss bei Krankenkassen nicht nur auf die Leistungen, sondern auch auf die Laufzeit zu achten. Ein wichtiges Stichwort: Wahltarife.

Die günstigsten Krankenkassen
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Foto: AP

Sie sollten den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ankurbeln, das Angebot für die Versicherten individualisieren und nebenbei letztere an erstere binden: Die Wahltarife, die den Krankenkassen im Rahmen der Gesundheitsreform verordnet wurden, gehören inzwischen zur Angebotspalette der meisten Kassen.

106 von 136 gesetzliche Kassen haben die Tarife seit April 2007 beim für sie zuständigen Bundesversicherungsamt (BVA) beantragt. "Die übrigen verhandeln noch mit Leistungsanbietern", sagt BVA-Sprecher Theo Eberenz. Die Kassen müssen nur zumutbare Konditionen akzeptieren, so Eberenz, schließlich sollen sich die neuen Tarife selbst tragen.

Maßgescheiderte Leistungen

Das Prinzip Wahltarif ähnelt dem der privaten Krankenversicherung: Die Kassen bieten maßgeschneiderte Leistung zum individuellen Preis. So haben etwa gesetzlich Versicherte, die sich verpflichten, im Krankheitsfall immer zuerst zum Hausarzt zu gehen, Aussicht auf Prämien oder Zuzahlungsminderung. Auch wer zustimmt, kooperierende Leistungsanbieter in Anspruch zu nehmen, kann Kosten sparen. Gleiches gilt für chronisch Kranke, die regelmäßig an Behandlungsprogrammen teilnehmen. Neben diesen Pflichtangeboten gibt es auch freiwillige Wahltarife, die die Kassen in ihren Leistungskatalog aufnehmen und laut BVA relativ frei gestalten können.

Auch daher sei es nahezu unmöglich, die Angebote zu vergleichen, sagen sowohl die Prüfer in den Versicherungsämtern als auch Wissenschaftler. Es sei insbesondere für Versicherte kaum machbar, alle Vor- und Nachteile wirklich zu überblicken, bestätigt Boris Augurzky, Gesundheitsexperte am Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI).

Auf Höchstgrenzen achten

So bietet eine Kasse im Rahmen der Tarife für besondere Versorgungsrichtungen an, 90 Prozent der Kosten für alternative Arzneimittel zu übernehmen, die ein Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet. Der maximale Berechnungsbetrag liegt für eine 27-Jährige jedoch bei gerade 160 Euro pro Jahr, für einen 53-Jährigen bei 200 Euro. Auch bei den Prämien ist auf mögliche Höchstgrenzen zu achten: Die Prämien, die die Kassen im Rahmen freiwilliger Tarife in Aussicht stellen, dürfen nicht höher als 600 Euro pro Jahr liegen.

Zusätzlich verweisen Verbraucherschützer, die man vor Abschluss zu Rate ziehen sollte, auf die Laufzeit der Verträge: Die meisten Wahltarife binden die Versicherten für drei Jahre — in denen ein Kassenwechsel quasi unmöglich ist.

(RP)
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