Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht voll absetzbar
Berlin · Beiträge zur Arbeitslosenversicherung können steuerlich nicht in voller Höhe geltend gemacht werden. Die Beiträge seien nur beschränkt als sonstige Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
25.04.2012
, 17:52 Uhr
Dies sei vom Bundesfinanzhof (BFH) jüngst noch einmal bestätigt worden (Az.: X R 15/09). Allerdings sei gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt worden (Az.: 2 BvR 598/12). Beschäftigte könnten daher unter Berufung auf das Verfahren Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen.