Schutz vor Rohrbrüchen Auch ungenutzte Räume heizen
Berlin (RPO). Hausbesitzer und Mieter sollten auch ungenutzte Räume immer ausreichend beheizen. Sonst kann die Gebäudeversicherung die Leistungen kürzen, wenn ein Wasserleitungsrohr durch die Kälte platzt, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Für Verbraucher, die ein paar Euro Heizkosten sparen wollten, könne ein Leitungswasserschaden teuer werden, warnt der GDV. Besonders groß sei die Gefahr eines Wasserleitungsschadens in wenig genutzten Gäste- und Arbeitszimmern, im Keller, Vorrats- und Abstellräumen.
Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schaffe nur bedingt Sicherheit. Der sogenannte Frostwächter sorge lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, würden dadurch nicht geschützt.