"Dread-Disease" Abgesichert bei schwerer Krankheit

Düsseldorf (RPO). Eine schwere Krankheit stellt vieles auf den Kopf. Das wirkt sich auch auf die Arbeitswelt aus, denn viele Betroffene fallen oft monatelang aus. Die sogenannte "Dread-Disease-Versicherung" soll bei finanziellen Engpässen Abhilfe schaffen. Erkrankt der Versicherte an einer der Leiden, die im Vertrag festgehalten wurden, so wird eine festgelegte Summe ausgezahlt.

Berufsunfähigkeits-Schutz im Vergleich
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Foto: ddp

Zu den Krankheiten zählen vor allem Krebs, Multiple Sklerose und Nierenerkrankungen. Zum anderen sind bestimmte gesundheitliche Notfälle versichert, auch wenn diese keine Krankheiten im klassischen Sinne darstellen, zum Beispiel Herzinfarkt und Schlaganfall.

Je nach Vertrag sind auch Folgeerscheinungen und gesundheitlichen Schicksalsschläge mitversichert. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt dann zum Beispiel bei Blindheit, Taubheit oder Sprachverlust. Nicht eingeschlossen sind bislang Krankheiten, die häufig bei Büroangestellten auftreten, etwa Venen- oder Rückenleiden. Auch psychische Krankheiten umfasst die Dread-Disease-Versicherung in der Regel nicht.

Deutliche Unterschiede zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Beim Vergleich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt sich der Vorteil der Dread-Disease-Police. Sobald die Diagnose gestellt wurde, steht einer Auszahlung der Versicherungssumme nichts mehr im Weg. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen muss erst einmal festgestellt werden, dass die Arbeit tatsächlich nicht mehr durchführbar ist. Besonders in älteren Veträgen greift die Poilce dann erst, wenn auch andere Berufe nicht mehr ausgeübt werden können.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Versicherungen liegt in der Art der Leistung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn durch eine Erkrankung oder einen Unfall dem bisherigen Beruf auf längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr nachgegangen werden kann. Dann bezahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte monatliche Rente aus. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt dagegen eine einmalige, hohe Summe aus , auch wenn die Erkrankung nicht dazu führt, dass der Versicherte nicht mehr arbeiten kann. Es ist hierbei ausreichend, dass von zwei Ärzten eine Krankheit diagnostiziert wird, die im Versicherungsvertrag aufgelistet ist.

Eine Kombination ist möglich

Einige Versicherungsgesellschaften bieten die "Schwere-Krankheiten-Versicherung" als Zusatzbaustein für die Berufsunfähigkeitsversicherung an. Für Versicherte ist diese Kombination die optimale Lösung. Dann sind sie gegen Invalidität geschützt, wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Job nicht mehr ausüben können. Der finanzielle Schutz bleibt auch, wenn eine´Krankheit einschneidende Veränderungen mit sich bringt. So lässt sich zum Beispiel mit der Versicherungsleistung der Dread-Disease-Versicherung die eigene Immobilie nach einem Schlaganfall so umbauen, dass man sich leichter darin bewegen kann.

(DDP/mais)
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