Wer kümmert sich? Was Sie zur rechtlichen Betreuung wissen sollten

Düsseldorf · Ein schlimmer Unfall, die schwere Krankheit, oder einfach nur die Zeichen des Alters - Wer regelt die persönlichen Angelegenheiten für nicht mehr geschäftsfähige Erwachsene? Die Familie ist nicht automatisch rechtlicher Vormund.

So belastend ist die Pflege Angehöriger
Infos

So belastend ist die Pflege Angehöriger

Infos
Foto: Bußkamp, Thomas

Die Gründe, warum ein erwachsener Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln kann, sind breit gestreut. Trotz aller daraus folgenden Einschränkungen gilt es, die persönlichen Interessen nicht außen vor zu lassen. Vermögensgeschäfte, Behördengänge und Mietverträge regeln sich jedoch nicht von alleine. Ist automatisch der Ehepartner, der Sohn oder die Schwester berechtigt, diese Angelegenheiten in die Hand zu nehmen? Oder bestellt das Gericht einen Betreuer? Wir beantworten die fünf wichtigsten Fragen rund um die rechtliche Betreuung.

Was bedeutet "rechtliche Betreuung"?

Ist ein Erwachsener nicht mehr dazu fähig, seine Angelegenheiten eigenständig zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung beim Amtsgericht beantragt werden. Dies kann auch durch Angehörige, Bekannte oder soziale Einrichtungen geschehen. Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung haben Anspruch auf einen rechtlichen Vertreter. Geregelt wird dies durch das 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz, welches die Vormundschaft für Erwachsene abgeschafft hat. So wird sichergestellt, dass der Betroffene nicht vollständig entmündigt, sondern auf den rechtlichen Aufgabenbereich beschränkt unterstützt wird.

Wie kann ich sicherstellen, dass sich meine Familie um mich kümmert?

Eine Betreuung ist laut dem Gesetzt nicht erforderlich, wenn eine sogenannte Vorsorgebevollmächtigung eine Person dazu befähigt, die persönlichen Angelegenheiten in die Hand zu nehmen. Möchten Sie also sicherstellen, dass der Ehepartner, Sohn oder die Tochter im schlimmsten Fall Ihre Interessen vertritt, sollten Sie eine solche Vorsorgevollmacht erteilen, solange Sie noch geschäftsfähig sind. So kann der Bevollmächtigte bei Verlust der Geschäftsfähigkeit Ihre Rechtsgeschäfte tätigen — ganz ohne gerichtliche Zustimmung. Obwohl für die Vorsorgevollmacht keine besondere Form vorgesehen ist, rät die ARAG Verbraucher-Information, diese aus Beweisgründen schriftlich zu verfassen. Weiter empfiehlt sie, sich beim Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) zu registrieren: Bevor ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt wird, überprüft es diesen Register stets.

Kann ich mir den vom Gericht entsendeten Betreuer aussuchen?

Grundsätzlich ja. Liegt dem Gericht keine Vorsorgebevollmächtigung vor, oder nur für bestimmte Aufgabenbereiche, verordnet es die rechtliche Betreuung. Ist die Vollmacht beispielsweise nur auf Vermögensangelegenheiten ausgerichtet, entsendet das Gericht einen Betreuer für die übrigen Angelegenheiten wie Gesundheitssorge oder Verwaltung. Achten Sie also immer auf eine umfangreiche Vollmachtserklärung.

Bestellt das Gericht einen Betreuer, muss es ihre Wünsche bezüglich dessen Person grundsätzlich berücksichtigen. Diese Bitte kann laut der ARAG Verbraucher-Information in einer sogenannten Betreuungsverfügung geäußert werden — sie kann auch nach dem Verlust der Geschäftsfähigkeit noch errichtet werden. Einzige Bedingung: Sie müssen dazu in der Lage sein, Ihren Willen frei äußern können. Ob jemand aus dem Familien- oder gegebenenfalls auch aus dem Freundeskreis als sogenannter ehrenamtlicher Betreuer in Frage kommt, prüft das Gericht, wenn ihm keine Vorschläge vorliegen.

Wer gilt als "Berufsbetreuer"?

Wer die rechtliche Betreuung für nicht mehr geschäftsfähige Personen berufsmäßig übernimmt, wird als Berufsbetreuer bezeichnet. Auf einen bestimmten Berufsabschluss kommt es nicht an. Die Berufsmäßigkeit werde dennoch vom Betreuungsgericht überprüft: Sie liegt vor, wenn der Bevollmächtigte über zehn Betreuungen führt oder der wöchentliche Betreuungsaufwand mehr als 20 Stunden beansprucht.

Kenntnisse im rechtlichen und medizinischen Bereich, in der Buchführung und dem Umgang mit Behörden sollte dennoch vorhanden sein, rät die ARAG Verbraucher-Information. Der Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB) führt diesbezüglich ein Quälitätsregister, in dem Betreuer aufgeführt sind und Menschen mit Betreuungsbedarf die Suche nach der geeigneten Hilfestellung leichter macht. Die Arbeitsentlohnung nach Stundensätzen ist durch das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt.

(anch)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort