Spielzeug, Medikamente, Zeitarbeit Was sich im Oktober ändert

Berlin · Kinder sollen künftig besser vor giftigen Schwermetallen in Spielzeugen geschützt werden. Und Geldinstitute und Versicherungen müssen Verbraucher vom kommenden Monat an umfassender über ihre Dienstleistungen und Produkte informieren. Im Oktober treten wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft.

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Foto: Maksim Kabakou /Shutterstock.com

Mehr Transparenz bei Versicherungsprodukten: Versicherer müssen von Montag an schärfere Regeln beim Versicherungsvertrieb (IDD-Richtlinie) beachten. Bei den jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherungen sind genauere Informationen erforderlich. Zwischen Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis und unabhängiger Honorarberatung ist klar zu trennen. Provisionen sollen dem Versicherungskonto der Kunden gutgeschrieben werden. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können. In den vergangenen Jahren nahmen Klagen zu, dass Verbrauchern wegen schlechter Beratung beim Vertrieb von Versicherungen großer Schaden entstanden sei.

Niedrigere Grenzwerte für Blei in Spielzeug: Für die Freisetzung von Blei aus Spielzeug hat die EU vom 28. Oktober an deutlich strengere Grenzwerte festgesetzt. So dürfen sich aus Kreide statt bisher 13,5 Milligramm nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen. Flüssiges Material, zum Beispiel Fingerfarben, darf nur noch 0,5 statt bisher 3,4 Milligramm pro Kilogramm Blei abgeben.

Mehr Klarheit bei Kosten für Zahlungskonten: Vom 31. Oktober an müssen Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren. Verbraucher in den EU-Mitgliedsstaaten erhalten zudem einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebseite.

Neue Fristen für Zeitarbeit: Ab Oktober dürfen Zeitarbeiter nur noch 18 Monate einem anderen Betrieb überlassen werden. Danach müssen sie übernommen oder abgezogen werden.

Mehr Klarheit bei Kosten für Zahlungskonten: Vom 31. Oktober an müssen Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren. Verbraucher in den EU-Mitgliedsstaaten erhalten zudem einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebseite.

HIV-Selbsttest frei verkäuflich:HIV-Selbsttests dürfen seit Samstag in Deutschland frei verkauft werden. Der Verkauf sei nicht apothekenpflichtig, daher könne es die Tests etwa auch in Drogerien geben, sagte der Pressesprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Hanno Kautz. Bisher durften solche Schnelltests in Deutschland unter anderem nur an Ärzte, Gesundheitseinrichtungen und Beratungsstellen abgegeben werden.

Weniger Kassenhilfe bei elf Medikamenten: Die Festbeträge für elf verschreibungspflichtige Medikamentenwirkstoffe sinken im Oktober. Für die Kunden bedeutet das höhere Zuzuahlungen, sollten die Hersteller die Preise nicht angleichen. Betroffen sind Kombinationen aus Angiotensin-II-Antagonisten oder Beta-Blockern mit Calciumkanalblockern bei Bluthochdruck, Coxibe für Rheuma-Patienten, Lamivudin zur Behandlung von HIV-Patienten, Levetiracetam, Valproinsäure, Zonisamid für Epileptiker, das Antibiotika Linezolid und das Pilzmittel Voriconazol.

(ham/dpa)
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