Bankgebühren Was sich 2014 mit den neuen Kontonummern ändert

Brüssel · Wer ins Ausland Geld überweisen will, ärgert sich oft über Bankgebühren oder die langsame Abwicklung. Das wird mit dem vom Europaparlament verabschiedetem neuen EU-System SEPA anders.

Die Chronik der Datenklau-Skandale
Infos

Die Chronik der Datenklau-Skandale

Infos
Foto: ddp

Europaweit einheitliche Kontonummern (IBAN) lösen 2014 die alten Zahlenkombinationen ab - auch für Transfers im Inland. Das Ziel lautet, den Zahlungsverkehr in der EU schneller und billiger zu machen. Das müssen Verbraucher beachten.

Welche Vorteile bieten die neuen SEPA-Regeln? "Grenzüberschreitende Überweisungen werden schneller, billiger und sicherer", schreibt das Europaparlament. Im Europäischen Zahlungsraum SEPA stehen die Banken stärker im Wettbewerb und müssen versteckte Gebühren abschaffen.

Privatleute und Firmen sind nicht länger gezwungen, für Auslandsgeschäfte mehrere Konten in verschiedenen Ländern zu haben. Wer in einem anderen EU-Land arbeitet, kann sich sein Gehalt auf sein Konto in der Heimat überweisen lassen. Die Miete für die Ferienwohnung auf Mallorca lässt sich bequem über ein deutsches Konto zahlen — ohne zusätzliche Bankgebühr.

Was ändert sich für den Verbraucher? Bei Überweisungen muss der Bankkunde künftig mehr Kästchen als sonst ausfüllen. Statt der inländischen Kontonummer mit meist 10 Stellen muss er die 22-stellige internationale Kontonummer IBAN eintragen.

Wie kompliziert sind die neuen Angaben wirklich? Kritiker haben die neue 22-stellige Zahl "IBAN, die Schreckliche" getauft. Die Aufregung hat sich inzwischen aber gelegt. EU und Notenbanken verweisen darauf, dass die Zahlenkombination der IBAN leicht zu merken ist: Sie besteht aus einem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgen die bekannte Bankleitzahl und die vertraute Kontonummer. Wirklich neu ist also nur die Prüfziffer zu Beginn.

Was hilft in der Praxis? Schon heute steht die IBAN auf jedem Kontoauszug, manchmal auch bereits auf Bankkarten. Beim Online-Banking kann der Kunde sich die gespeicherten Daten aus einer Liste auswählen, um Fehler zu vermeiden. Viele Banken bieten den Kunden Umrechnungshilfen an: Gibt ein Kunde seine alten Daten ein, rechnet der Bankcomputer diese automatisch in die neue Kontonummer um.

Was muss der Bankkunde bei Lastschriften beachten? Alte Lastschrift-Aufträge behalten ihre Gültigkeit — darauf hat vor allem Deutschland gedrängt, weil hierzulande elektronische Lastschriften weit verbreitet sind. Bankkunden müssen ihre Einzugsermächtigung für die Miete, ein Zeitungsabo oder die Versicherung also nicht erneuern. Auch das bedingungslose Widerrufsrecht gegen Abbuchungen vom eigenen Konto gilt weiter.

Ab wann gelten die neuen Vorgaben? Stichtag ist der 1. Februar 2014. Solange gelten die nationalen Systeme weiter. Für Überweisungen im Inland gilt eine Übergangsfrist bis 1. Februar 2016.

Was passiert, wenn die Überweisung wegen eines Fehlers im Nichts landet? Verbraucherschützer warnen: Ist die Überweisung mit einem Tippfehler einmal abgeschickt (zum Beispiel beim Online-Banking), ist sie nicht mehr zu widerrufen. Dann muss der Kunde seine Hausbank informieren, die sich mit der Empfängerbank in Verbindung setzt. Der Kunde muss seine Bank um Rückbuchung bitten. Nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale passiert dies auf eigenes Risiko und eigene Kosten. Man muss also die neuen Nummern genau eingeben.

(RP/chk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort