Gültig ab Samstag Was die neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel bringt

Berlin · Ab Samstag gelten in der Europäischen Union neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel. Für Allergiker ändert sich durch die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) am meisten. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Das sind die wichtigsten Änderungen bei Lebensmittel-Packungen
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Egal ob beim Bäcker, im Restaurant oder im Supermarkt - sie sollen potenziell gefährliche Inhaltsstoffe künftig schneller erkennen können. Verbraucherschützern gehen die Regelungen nicht weit genug.

Was ändert sich für Allergiker?

Ab dem 13. Dezember müssen die 14 Stoffe, die besonders häufig Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, deutlich gekennzeichnet werden. Es handelt sich dabei beispielsweise um verschiedene Nüsse, Meeres- und Weichtiere, aber auch Senf, Soja oder Sesamsamen. Neben Inhaltsstoffen in verpackter Ware müssen nun auch Stoffe in loser Ware, zum Beispiel in Brötchen beim Bäcker, aufgeführt werden.

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Wie muss verpackte Ware gekennzeichnet werden?

Im Zutatenverzeichnis von verpackter Ware müssen die 14 Stoffe künftig optisch hervorgehoben werden, etwa durch die Schriftart oder durch farbliche Gestaltung. Diese Vorgabe ist für alle EU-Länder gleich.

Was ist mit unverpackter Ware?

Wie die Kennzeichnung loser Ware zu gestalten ist, ist jedem Mitgliedsstaat selbst überlassen. In Deutschland gab der Bundesrat Ende November grünes Licht für einen Entwurf des Ernährungsministeriums. Er sieht vor, dass die potenziell gefährlichen Inhaltsstoffe für Kunden "unmittelbar und leicht" einzusehen sein müssen. In Verkaufsräumen muss demnach "an gut sichtbarer Stelle" ein Hinweis angebracht sein, der Kunden erklärt, wo und wie sie die Informationen erhalten. Auch eine mündliche Information durch Mitarbeiter ist möglich. Basis dafür muss allerdings ein schriftliches Dokument sein, das leicht zugänglich ist.

Was ändert sich sonst noch?

Hersteller müssen Kalorien- und Nährwertangaben künftig in einer übersichtlichen Tabelle angeben. Verpflichtend sind diese Angaben allerdings erst ab 2016. Zudem müssen alle Informationen gut lesbar sein, das heißt, die Buchstaben müssen jeweils mindestens 1,2 Millimeter groß sein.

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Ab dem 1. April des kommenden Jahres muss bei frischem oder tief gefrorenem Fleisch von Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege der Ort der Aufzucht und Schlachtung angegeben werden. Auch Produkte aus sogenannten Lebensmittelimitaten, wie "Klebefleisch" oder "Analogkäse" sind kennzeichnungspflichtig, genauso wie Produkte, die Nanomaterialien - also Kleinstmengen - beinhalten. Zudem müssen Energy Drinks in der EU mit einem Warnhinweis versehen werden.

Wie bewerten Verbraucherschützer und Unternehmen die Kennzeichnungspflicht?

Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehen die Regelungen für Allergiker nicht weit genug. Die Verbraucherschützer bemängeln insbesondere die Möglichkeit der mündlichen Information bei loser Ware. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist dies nicht ausreichend. Ebenfalls kritisch sieht der Verband, dass die Herkunft von Fleisch als Zutat in verarbeiteten Produkten - etwa in Lasagne - weiterhin nicht gekennzeichnet werden muss. Zudem sei die Mindestschriftgröße immer noch zu klein.

Dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) geht die neue Kennzeichnungspflicht für Allergiker dagegen zu weit. Sie stelle eine "enorme Herausforderung" für die Betriebe dar, sagt Verbandssprecher Christopher Lück. Der Dehoga habe deshalb versucht, die Kennzeichnungspflicht zu verhindern.

(AFP)
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