Abzocke am Telefon Vorsicht vor falschen Zollbeamten
Berlin · Wenn das Telefon klingelt und sich der Zoll meldet, um angeblich nicht gezahlte Steuern einzufordern, ist Vorsicht angebracht. Dahinter steckt eine neue Masche von Betrügern.
Vor allem ältere Menschen würden am Telefon aufgefordert, für die von ihren Urlaubsreisen mitgebrachten Reisemitbringsel Zoll und Steuern zu bezahlen, warnt das Hauptzollamt Berlin. Die Anrufer behaupteten, die Waren seien nicht ordnungsgemäß angemeldet worden.
Für die Überweisung angeblich entstandener Steuerschulden werde eine Bankverbindung mit sofortiger Zahlungsfrist mitgeteilt. Betroffene sollten auf keinen Fall Geld überweisen, rät das Hauptzollamt. Stattdessen sollten die Fälle umgehend dem Zoll gemeldet werden.
Denn bei nicht ordnungsgemäß angemeldeten Waren, erfolgten grundsätzlich keine Telefonate, erklärt die Behörde. Steuerbescheide werden schriftlich erteilt und gehen per Post zu oder werden persönlich übergeben.
Grundsätzlich gilt: Alle Waren aus dem Ausland müssen angemeldet werden, wenn sie bestimmte Freigrenzen überschreiten. So dürfen Touristen bei Reisen in Nicht-EU-Länder 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak mit nach Hause bringen. Zudem dürften 1 Liter Alkohol, 4 Liter Wein und 16 Liter Bier eingeführt werden.
Bei Reisen mit dem Schiff oder Flugzeug dürfe der Wert der Waren 430 Euro nicht überschreiten. Bei Reisen mit dem PKW gelte eine Grenze von 300 Euro. Bei Reisen innerhalb der EU sind die Reisefreimengen höher.