EU-Behörde kritisiert So tricksen Lebensmittelhersteller

Brüssel · Viele Begriffe auf Lebensmittelverpackungen vermitteln dem Verbraucher einen falschen Eindruck vom Produkt, das kritisiert der europäische Verbraucherschutzverband Beuc und gibt drei Beispiele.

Ersatzstoffe in Fertigpizzas und Co
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Foto: RPO A. Peters

Bilder von Früchten oder die Bezeichnung „traditionell“ auf Lebensmitteln können nach Einschätzung europäischer Verbraucherschützer irreführend sein. Deshalb müssten die Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln verschärft werden, forderte der Verbraucherschutzverband Beuc am Donnerstag von den EU-Institutionen. Nach EU-Recht dürften Lebensmittel-Etiketten nicht in die Irre führen, sagte Beuc-Chefin Monique Goyens. „Trotzdem nutzen Hersteller rechtliche Grauzonen aus und lassen ihre Produkte hochwertiger erscheinen als sie eigentlich sind.“

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Foto: Foodwatch

Beuc nennt drei übliche Tricks, mit denen Verbraucher getäuscht werden:

  • Bezeichnungen wie „traditionell“ oder „natürlich“, die den Eindruck besonderer Qualität erwecken;
  • die Abbildung von Früchten auf Produkten, in denen der tatsächliche Fruchtanteil verschwindend gering ist;
  • sowie die Beschreibung als „Vollkorn“-Produkt, obwohl kaum Vollkorn drinsteckt.

Der Verband nennt das Beispiel eines „Rote-Früchte-Joghurt-Drinks“, der in Belgien und den Niederlanden verkauft wird, und mehrere rote Früchte auf dem Etikett zeigt. Tatsächlich liege der Saftanteil an dem Getränk jedoch bei nur 2 Prozent, der Großteil davon sei zudem aus Äpfeln. Die auf der Packung abgebildeten Erdbeeren, Kirschen und Himbeeren machten gerade mal 0,01 Prozent des gesamten Drinks aus.

Beuc fordert, Begriffe wie „traditionell“ oder „natürlich“ müssten klar definiert werden. Zudem müsse es für selbst ernannte Vollkorn-Produkte eine Untergrenze für den Vollkorn-Anteil geben. Lebensmittel, auf denen bestimmte Zutaten wie Früchte besonders hervorgehoben werden, müssten ebenfalls einen Mindestanteil dieser Zutat enthalten.

(dpa/ham )
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