Wie sich Verbraucher gegen Daten-Handel wehren Schutz vor dem Informationshunger der Wirtschaft

Berlin · Der Hunger der Wirtschaft nach Verbraucherdaten ist groß. Die Unternehmen nutzen diese Informationen für Werbung und Marktforschung. Verbraucher haben aber eine ganze Reihe von Möglichkeiten, sich gegen die Nutzung ihrer Daten zu wehren.

Wer will was speichern und warum?
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Wer will was speichern und warum?

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Foto: ddp

Welche Daten dürfen Firmen speichern?

Jedes Unternehmen darf Informationen sammeln, die es zur Pflege einer Kundenbeziehung braucht. So speichern Banken beispielsweise neben den persönlichen Daten des Kontoinhabers auch jede Kontobewegung. Spezialisierte Adresshändler dagegen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur eine eng begrenzte Zahl von Daten sammeln - dies allerdings auch ohne Einwilligung des Verbrauchers: Name, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf sowie akademische Grade und Titel. Juristen bezeichnen dies als Listenprivileg.

Ist der Handel mit Verbraucherdaten ohne Einschränkung erlaubt?

Nein. Unternehmen dürfen ohne zusätzliche Einwilligung nur Informationen weitergeben, die ihnen das Listenprivileg gewährt. Bei ausdrücklicher Zustimmung können sie aber auch andere persönliche Daten weitergeben. So gibt es in Preisausschreiben oft geschickt getarnte Einwilligungsklauseln. Hier heißt es häufig: "Ich stimme der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken zu." Verbraucher sollten sich genau überlegen, ob sie ihr Okay dazu geben wollen.

Wie kommen die Unternehmen in den Besitz meiner Daten?

Außer Preisausschreiben und Kreuzworträtseln nutzen Adresshändler häufig Telefon- und Adressbücher, E-Mail-Verzeichnisse oder private Internet-Seiten, teils aber auch Zeitungsanzeigen als Informationsquelle. Daneben machen die Firmen auch sogenannte Haushaltsumfragen, bei denen sie Detailinformationen bei den Verbrauchern abfragen. Attraktive Preise sollen die Verbraucher häufig zur Teilnahme bewegen, auch hier gilt es also abzuwägen.

Wie nutzen die Firmen die Informationen?

Die Adresshändler füttern ihre Datenbanken mit den Details. Unternehmen, die die Verbraucherdaten der Adresshändler nutzen, sieben dann aus den teils gigantischen Datenbeständen aus, wer als Kunde in Frage kommt. Danach können gezielt Werbebriefe verschickt oder Telefonanrufe gestartet werden.

Wie kann ich den Handel mit meinen Daten verhindern?

Verbraucher können Unternehmen jederzeit - am besten schon bei Vertragsabschluss - die Weitergabe ihrer Daten untersagen - auch den Adresshändlern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung könnte beispielsweise lauten: "Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und für die Markt- oder Meinungsforschung." Durch eine solche Erklärung verbieten Verbraucher den Unternehmen auch die Zusendung von Werbematerial.

Wie kann ich mich gegen Werbebriefe wehren?

Eine Möglichkeit ist, sich in die sogenannten kostenfreien Robinson-Listen eintragen zu lassen. Auf diese Weise können sich Verbraucher zumindest vor adressierter Werbepost von Unternehmen schützen, bei denen sie nicht Kunde sind. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät von kostenpflichtigen Angeboten ab, die Schutz vor unerwünschter Werbung versprechen. Flattern neue Kataloge ins Haus, muss das Unternehmens genannt sein, das die Adresse weitergegeben hat. Verbraucher können dann schriftlich darauf dringen, dass ihre Adresse nicht mehr zu Werbezwecken weitergegeben wird. Die Robinson-Listen schützen jedoch nicht vor unerlaubter Telefonwerbung oder Spam-E-Mails.

Was sollte ich bei Werbeanrufen tun?

Werbeanrufe sind ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung verboten. Allerdings dürfen Unternehmen zur Pflege einer bestehenden Kundenbeziehung anrufen. Bei unerlaubten Anrufen sollten Verbraucher entweder einfach auflegen oder versuchen, den Namen des anrufenden Unternehmens herauszufinden. Die Verbraucherzentralen sammeln diese Daten, mahnen aber aus Kostengründen nur noch in Einzelfällen ab. Betroffene sollten sich deshalb an die Bundesnetzagentur melden, die Bußgelder verhängen und Rufnummern sogar abschalten kann.

(AFP)
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