Mehr Geld, mehr Leistungen? Was das neue Pflegegesetz bringt

Ab dem 1. Januar 2015 gilt das neue Pflegestärkungsgesetz. Es sieht eine Menge kleiner Verbesserungen für Pflegebedürftige vor. Auf einen neu definierten Begriff von Pflegebedürftigkeit müssen Hilfsbedürftige und Angehörige aber weiter warten.

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Foto: Shutterstock/John Gomez

Anfang 2013 kam das Pflegeneuausrichtungsgesetz, zum 1. Januar 2015 wird das Pflegestärkungsgesetz in Kraft treten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen verbesserte und flexiblere Leistungen nutzen können. Außerdem gibt es für fast alle Leistungen der Pflegekassen vier Prozent mehr Geld. Kritiker sprechen aber von Flickschusterei - denn tatsächlich wurde das Gesetz in zwei Teile gesplittet. Der fehlende Teil soll erst 2016 in Kraft treten und dann, wie von vielen Seiten gefordert, endlich einen überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff enthalten.

Konkret würde das bedeuten, dass kein Unterschied mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Defiziten gemacht wird. Ausschlaggebend soll der Grad der Selbstständigkeit sein, den eine Person erreichen kann. Davon würden vor allem Menschen mit einer Demenz profitieren, die zunächst keine körperlichen Defizite haben. Welche Änderungen sich ab kommendem Jahr im Einzelnen ergeben, zeigt dieser Überblick:

(dpa)
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