Datenbank der Lebensmittelsünder Ministerium stellt fiktive Unternehmen an den Pranger

Düsseldorf · Jüngst haben Meldungen von Dioxin in Futter- und Lebensmitteln Verbraucher und Politik aufgeschreckt. Heute startet das NRW-Verbraucherministerium ein Portal, auf dem Hersteller an den Pranger gestellt werden, die gegen Vorschriften verstoßen. Zunächst sind aber nur fiktive Firmen zu finden.

 Auf lebensmitteltransparenz.nrw.de werden zukünftig unter anderem Verstöße gegen Hygienevorschiften öffentlich gemacht. Zurzeit sind dort jedoch nur Fälle fiktiver Unternehmen zu lesen.

Auf lebensmitteltransparenz.nrw.de werden zukünftig unter anderem Verstöße gegen Hygienevorschiften öffentlich gemacht. Zurzeit sind dort jedoch nur Fälle fiktiver Unternehmen zu lesen.

Foto: Screenshot/lebensmitteltransparenz.nrw.de

Hühnereier des Eierhof Max Mustermann an der Musterstraße in Musterstadt weisen Dioxine auf — das war zumindest kurz nach dem offiziellen Start auf dem Portal zu lesen. Eigentlich sollen auf www.lebensmittel-
transparenz.nrw.de
die Namen von Lebens- oder Futtermittelhersteller veröffentlicht werden, wenn dort die Grenzwerte von unerwünschten Stoffen überschritten wurden oder es Probleme mit Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften gab.

 Minister Remmel wertet den Start des neuen Portals als Erfolg im Kampf um mehr Transparenz.

Minister Remmel wertet den Start des neuen Portals als Erfolg im Kampf um mehr Transparenz.

Foto: dpa, Roland Weihrauch

Noch keine echten Fälle

Zurzeit sind noch keine echten Daten in dem Portal zu finden. Das liegt daran, dass die Internetseite erst durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futter­mittelgesetzbuches (LFGB) verwirklicht werden konnte. Diese ist jedoch erst am 1. September in Kraft getreten.

"Kommt es in den nächsten Tagen zu Auffälligkeiten, haben die betroffenen Unternehmen 14 Tage Zeit, sich in einer Anhörung zu erklären", erläutert Peter Schütz, Sprecher des NRW-Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Landuv), das für die Inhalte des Portals zuständig ist.

Erst wenn nach dieser Anhörung klar ist, dass sich der Hersteller eines Verstoßes schuldig gemacht hat, können die Daten auf lebensmitteltranzparenz.nrw.de veröffentlicht werden. Mit den Hinweisen auf fiktive Unternehmen will das Land den Verbrauchern realistische Beispiele an die Hand geben, bevor die ersten Hersteller in der Liste auftauchen.

"Die Beispiele basieren aber auf konkreten Fällen, die es vor in Kraft treten der Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gegeben hat", sagte Schütz unserer Redaktion.

Zukünftig sollen Städte und Kommunen die Ergebnisse ihrer amtlichen Lebensmittelüberwachung in die Datenbank eingeben. Damit sollen Bürger einen Überblick erhalten, welche Be­triebe gegen Bestimmungen des Lebensmittelrechts verstoßen haben.

"Lebensmittel sind Vertrauensgüter"

Voraus­setzung für die Veröffentlichung auf dem Portal ist laut Ministerium, dass die Verstöße mit einem Buß­geld von mindestens 350 Euro geahndet werden. "Lebensmittel sind Vertrauensgüter. Hygienesünder und schwarze Schafe der Branche sollten für die Bevölkerung erkennbar sein. Es ist zu hoffen, dass die Namensnennung längerfristig dazu beträgt, die Ein­haltung der Hygienevorschriften im Sinne der Verbraucher zu verbes­sern", sagte Stephan Articus, Geschäftsführer des Städtetages NRW.

Bisher konnten die Bundesländer nur vor gesundheitsgefährdenden Produkten effektiv warnen — und Produkt- und Firmennamen veröffent­lichen. "Wir haben nach jahrelangen Auseinandersetzungen auf Bun­desebene durchgesetzt, dass wir Verbraucher jetzt besser informieren können, wenn sich die Hersteller oder Inver­kehrbringer von Lebensmitteln oder Futtermitteln nicht gesetzeskonform verhalten", so Remmel. Die immer wieder­kehrenden Belastungen von Lebensmitteln mit Dioxinen oder PCB hätten gezei­gt, dass mehr Transparenz dringend notwendig ist, so der Minister weiter.

In Zukunft sollen Verbraucher auf www.lebensmitteltranzparenz.nrw.de erfahren, mit welchen Lebensmitteln es Probleme gab und wer sie in Verkehr gebracht hat. Außerdem informiert die Datenbank darüber, in welchem Betrieb Hygienemängel oder falsche Kennzeichnungen gefunden wurden.

Das Verbraucherschutzministerium sieht das Internetportal als einen erster Schritt zu einer umfassenden Transparenzstrategie für Lebensmittel in Nordrhein-Westfalen. "Wir sagen Schmuddel und Schlendrian den Kampf an und wir wollen schwarze Schafe entlarven. Wer wiederholt oder schwerwiegend gegen Hygiene-Bestimmungen verstößt, kann sich in Zukunft nicht mehr verstecken", betonte Remmel.

Aktionsplan nach Dioxin-Skandal

Der Start des Lebensmittelportals geht auf den Aktionsplan "Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transpa­renz für den Verbraucher" zurück, den Bund und Länder nach dem Skandal über Dioxin in Eiern im Jahr 2011 auf Betreiben von NRW vereinbart hatten.

Bestandteil dieses Plans ist die Verpflichtung der zuständigen Behörden, alle bei der Lebensmittelüberwachung festgestellten Rechtsverstöße umgehend zu veröffentlichen. Das Vorhaben konnte durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futter­mittelgesetzbuches (LFGB), die am 1. September 2012 in Kraft getreten ist, umgesetzt werden. Auch sonstige Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder gegen Vor­schriften über den Täuschungsschutz, sind nun zu veröffentlichen.

(anch)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort