Einkaufen im Internet Kleingedrucktes verrät unseriöse Online-Händler

Düsseldorf · Nur wenige Internetnutzer lesen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Shops und anderen Portalen. Dabei kann das Kleingedruckte ein guter Hinweis auf unseriöse Anbieter sein, sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: "Ich würde mir so ein AGB-Dokument zumindest einmal genau angucken." So wissen Verbraucher zumindest ungefähr, wie solche Dokumente aussehen sollten und was darin steht.

Die Mühe der regelmäßigen AGB-Lektüre macht sich nach einer Umfrage des Aris-Instituts jeder fünf Internetnutzer (22 Prozent), 17 Prozent lesen das Kleingedruckte zumindest selten. Nur jeder 20. Nutzer (6 Prozent) schaut tatsächlich immer in die AGB. Auftraggeber der Umfrage unter etwa 1000 Internetnutzern über 14 war der IT-Verband Bitkom.

(dpa)
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