Kinderzuschlag, Elektroschrott, Bettensteuer Was sich zum 1. Juli ändert

Frankfurt/Main · Kaputte Elektrogeräte können Kunden ab Juli auch im Geschäft abgeben, für Mallorca-Urlauber fällt Bettensteuer an - und was sich sonst noch im Juli ändert.

Die größte Rentenerhöhung seit 23 Jahren dürfte vielen Älteren den Sommermonat Juli noch ein wenig schöner machen. In den alten Bundesländern klettern die Bezüge um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern gar um 5,95 Prozent nach oben. Durch den stärkeren Zuwachs in Ostdeutschland schrumpft der Abstand bei den Bezügen.

Verantwortlich für die Erhöhung sind Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die eine Lohnentwicklung nach oben belegen. Die Renten werden nun an dieses Plus angepasst. Nichts ändern soll sich dagegen bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - sie sollen in den kommenden Jahren weiter bei 18,7 Prozent liegen.

Für Familien mit geringem Einkommen soll der maximale Zuschlag für Kinder von 140 auf 160 Euro pro Monat und Kind steigen. Das Geld bekommen Eltern aber nur für Kinder, die auch bei ihnen im Haushalt leben - dafür gilt der Anspruch laut Familienministerium bis zum Alter von 25 Jahren.

Infrage kommen Familien, bei denen das Einkommen der Eltern zwar zum Bestreiten der Lebenshaltungskosten reicht, für die speziellen Bedürfnisse von Kindern jedoch nicht genug ist. 2014 profitierten davon laut Ministerium 260.000 Kinder in Deutschland. Der Zuschlag muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Kaputte Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen oder Computer wandern für gewöhnlich auf den Bauhof - seit Ende Oktober steht Verbrauchern eine weiterer Entsorgungsweg offen: Elektronikhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, schrottreife Geräte kostenlos entgegenzunehmen. Die Händler hatten neun Monate Zeit, sich umzustellen. Ab 24. Juli nun müssen sie die Umsetzung des Elektrogesetzes gewährleisten.

Bei der Rückgabe kommt es allerdings auf die Größe an: Kleine Geräte bis 25 Zentimeter Seitenlänge müssen die Läden ohne jede Gegenleistung zurücknehmen. Bei größeren Geräten sind sie nur dann zur Annahme verpflichtet, wenn die Kunden ein ähnliches Produkt neu bei ihnen kaufen.

Die Bezüge der Bundestagsabgeordneten steigen um 245 Euro oder 2,7 Prozent auf dann 9327 Euro. Die Diätenerhöhung wurde erstmals nicht eigens beschlossen, sondern folgt gemäß einer Neuregelung aus dem Jahr 2014 der Entwicklung der Nominallöhne. Die höheren Diäten führen auch zu einem Anstieg der Altersbezüge der Bundestagsabgeordneten. Diese betragen pro Jahr der Parlamentszugehörigkeit jeweils 2,5 Prozent der Diät, nach vier Jahren im Bundestag also 932 Euro monatlich. Individuelle Renten- oder Pensionsansprüche bleiben davon unberührt.

Das Parlament in Palma de Mallorca hat entschieden: Ab Freitag, 1. Juli 2016, muss jeder Balearen-Urlauber eine Bettensteuer bezahlen, die pro Übernachtung und Person berechnet wird. Davon betroffen sind die Inseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera. Die prognostizierten Steuereinnahmen von 50 bis 80 Miollionen Euro pro Jahr sollen laut Balearen-Regierung dazu dienen, "das touristische Produkt zu verbessern" und die Umwelt zu erhalten.

Je nach Saison und Art der Unterkunft beträgt die Abgabe für Touristen zwischen 25 Cent und 2 Euro pro Nacht und Person. In der Regel muss die Steuer direkt an der Rezeption bezahlt werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Gebühr befreit. Verbringt beispielweise ein Paar ein langes Wochenende im Landhotel auf Mallorca, werden während der Hochsaison insgesamt 6 Euro für drei Nächte fällig. Eine vierköpfige Familie mit einem 14- und einem 17-jährigen Kind zahlt in der Hauptsaison für 10 Tage Mallorca-Urlaub im Luxushotel 60 Euro Bettensteuer. Neben Hotels sind auch Ferienwohnungen und Fincas von der Bettensteuer betroffen. Beide sind besonders bei Mietwagen-Reisenden beliebt. Eine Reisegruppe von 6 Personen, die auf einer großen Finca Urlaub macht, bezahlt für eine Woche insgesamt 42 Euro Bettensteuer. Für Übernachtungen während der Nebensaison von 1. November bis 31. April gelten um 50 reduzierte Steuersätze.

Ab 1. Juli 2016 gilt die "Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt" (eIDAS) in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Unterschriften. Auch die Zustellung elektronischer Einschreiben, Siegel und Zeitstempel ist darin geregelt. Für besonders vertrauenswürdige Websites gibt es ein neues, europaweit anerkanntes Zertifikat.

(AFP/ham)
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