Anschaffungen vorziehen Kindergeld für das nächste Jahr retten

Berlin · Eltern volljähriger Kinder sollten einen kritischen Blick auf die Einkünfte ihrer Kinder werfen. Übersteigt deren Einkommen 8004 Euro, kann unter Umständen der Kindergeldanspruch verloren gehen, wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfeverein (BDL) in Berlin erklärt.

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Foto: ddp

Daher könne es sich lohnen, bestimmte Anschaffungen wie Büromaterial oder Fachliteratur noch in diesem Jahr zu machen. Betroffen sind Eltern, deren volljährige Kinder eine Berufsausbildung machen, ein Erststudium absolvieren, auf einen Ausbildungsplatz warten oder im Freiwilligendienst sind.

Das Kindergeld wird in diesen Fällen in der Regel bis zum 25. Lebensjahr der Kinder gezahlt. Allerdings nur, wenn das Jahreseinkommen der Kinder bei maximal 8004 Euro liegt. Verdienen die Kinder auch nur einen Euro mehr, werden alle Vergünstigungen komplett gestrichen.

Ab 2012 wird bei volljährigen Kindern bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung, maximal bis zum 25. Lebensjahr, generell auf eine Einkommensprüfung verzichtet. Dies regelt das Jahressteuergesetz 2011. Die Einkünfte des Kindes spielten dann keine Rolle mehr, erklärt der BDL.

(tmn)
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