IT-Panne bei Lufthansa Diese Rechte haben Sie als betroffener Passagier

Hannover · Vor allem rund um das Drehkreuz Frankfurt haben IT-Probleme bei Lufthansa für Chaos gesorgt. Verspätungen und Flugausfälle waren die Folge. Welche Rechte haben betroffene Reisende?

 Zahlreiche Fluggäste stehen im Terminal 1 im Flughafen Frankfurt vor einem Informationsschalter der Lufthansa Schlange.

Zahlreiche Fluggäste stehen im Terminal 1 im Flughafen Frankfurt vor einem Informationsschalter der Lufthansa Schlange.

Foto: dpa/Arne Dedert

Passagieren, deren Flug in Folge der IT-Panne bei der Lufthansa ausgefallen oder stark verspätet ist, könnte nach Einschätzung eines Reiserechtlers eine Entschädigung zustehen. „Wenn ein System von der Lufthansa ausfällt, ist das ein hausgemachtes Problem. Das führt dazu, dass Fluggäste Ansprüche auf Ausgleichszahlungen haben“, sagt der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott aus Hannover.

Der Hintergrund: Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor - für die Höhe ist unter anderem die Länge der Flugstrecke maßgeblich.

Ob die Passagiere Anspruch darauf haben, hängt in der Praxis oft davon ab, ob die Airline für die Probleme verantwortlich zu machen ist oder sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann - zum Beispiel extremes Wetter. Das sieht Reiserechtler Degott im Fall des Lufthansa-IT-Ausfalls, der durch bei Bauarbeiten an einer Bahnstrecke durchtrennte Glasfaserleitungen ausgelöst wurde, nicht gegeben.

So lautet auch die Einschätzung des Fluggastrechte-Portals Airhelp: „Da der technische Fehler im Verantwortungsbereich der Airline liegt, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungszahlungen.“

Ansprüche auf Alternativbeförderung und Verpflegung

Unabhängig vom möglichen Anspruch auf Entschädigungen können Passagiere bei Flugverspätungen ab drei Stunden und Flugausfällen auf eine Ersatzbeförderung pochen - bei Flügen innerhalb Deutschlands werden hier seitens der Airlines oft Zugtickets angeboten.

Die Lufthansa hatte betroffene Passagiere bei Flügen innerhalb Deutschlands darum gebeten, ein Bahnticket zu buchen und dann über die Website der Airline (lh.com) die Erstattung zu beantragen.

Generell gilt außerdem: Die Fluggesellschaft muss ab einer gewissen Wartezeit die Passagiere am Flughafen mit Essen und Trinken versorgen und gegebenenfalls in einem Hotel unterbringen.

Gut zu wissen: Ab einer Verspätung von fünf Stunden hat man auch die Option, das Geld fürs Ticket zurückzuverlangen. Dann muss man sich allerdings selbst darum kümmern, wie man ans Ziel kommt.

(boot/dpa)
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