Finanztest der Stiftung Warentest Intransparenz bei Rückbuchung von Riester-Zulagen

Berlin · Bei der Rückbuchung von bereits gezahlten Riester-Zulagen verstoßen die Behörden laut Stiftung Warentest teilweise gegen geltendes Recht.

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Foto: ddp

Wie die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer Oktober-Ausgabe berichtete, holte sich der Staat im Jahr 2012 rund 700 Millionen Euro an Förderung von Riester-Sparern zurück. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kann Zulagen zurückbuchen, wenn der Riester-Sparer sie zu Unrecht erhalten hat - allerdings mit einer Frist von maximal vier Jahren. An diese Frist hält sich die ZfA aber nicht, wie laut "Finanztest" aus internen Unterlagen des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervorgeht.

Allein für das Beitragsjahr 2005 habe die ZfA in 84.410 Fällen die Zulage erst nach Ablauf der Frist neu berechnet und damit teilweise zurückgefordert, heißt es demnach in einem Vermerk. In dem automatisierten Verfahren der ZfA gebe es zudem immer wieder Fehler. Die Rückbuchung erfolge dennoch ohne Vorwarnung und ohne Begründung.

Eine Beschwerde sei daher kompliziert und extrem langwierig. "Die Bearbeitungsdauer für einen entsprechenden Festsetzungsantrag liegt bei weit über einem Jahr", zitiert die Zeitschrift aus dem Vermerk des BMF. In dieser Zeit bleibe der Sparer nicht nur im Ungewissen, sondern verliere auch einen Teil seiner Rendite.

Mit der Riester-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge. Wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in Bank- und Fondssparpläne oder eine Rentenversicherung steckt, erhält eine Grundzulage von 154 Euro jährlich. Die Zulagen können für Eltern mit Kindern deutlich ansteigen. Mit staatlichen Zuschüssen gefördert werden über sogenannte Wohn-Riester seit einiger Zeit auch spezielle Sparverträge für Hausbauer und Wohnungskäufer.

(AFP)
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