Rechtsexperte rät zur Vorsicht Internetverträge in der WG?

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht verlangt mehr Rechtssicherheit für die Inhaber von Internetanschlüssen in Fällen von illegalem Filesharing - und gab am Freitag der Beschwerde eines abgemahnten Polizisten recht. Der Anwalt des Beschwerdeführers, Mathias Straub, erklärt im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa, welche Haftungsrisiken die Inhaber von Internetanschlüssen tragen.

So schützen Sie sich vor Internet-Fallen
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Foto: ddp

Wer haftet für Rechtsverletzungen, wenn sich Familienmitglieder oder Mitbewohner einer WG einen Internetanschluss teilen?

Straub: "Das ist vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden - und deshalb besteht große Rechtsunsicherheit. Manche Anwälte empfehlen sogar, der Anschlussinhaber solle schriftliche Verträge mit seinen Kindern und anderen Mitnutzern schließen, damit er gegebenenfalls vor Gericht nachweisen kann, dass er sie vor Rechtsverletzungen gewarnt hat."

Halten Sie das für berechtigt?

Straub: "Da die Rechtslage unklar ist, kann man nur zur Vorsicht raten. Die Frage ist, ob ich ohne jeden Anlass verpflichtet bin, Familienmitglieder darauf hinzuweisen, dass sie keine Rechte Dritter verletzten dürfen. Ich halte das für übertrieben."

Wie sieht es mit der Haftung gewerblicher Betreiber aus, zum Beispiel Cafés oder Hotels?

Straub: "Solche Betreiber setzen sich derzeit einem erheblichen Haftungsrisiko aus, wenn sie nicht vorbeugen - etwa, indem sie schriftliche Vereinbarungen mit den Nutzern abschließen. Es gibt Überlegungen, ob man solche kommerziellen Betreiber nicht gesetzlich besser schützen müsste. Das ist aber eine politische Frage."

(dpa)
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