Rechte von Arbeitnehmern Im Urlaub darf das Handy ausbleiben

Düsseldorf · Auch im Urlaub haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rechte und Pflichten. Der Chef darf den schon genehmigten Urlaub nur im Ausnahmefall streichen. Der Mitarbeiter braucht ein Attest, wenn er krank wird.

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Foto: dpa, av

Viele Familien sind schon im Urlaub, die anderen fahren bald. Doch nicht jeder Arbeitnehmer fährt unbeschwert. Er weiß, dass in seinem Unternehmen gerade Not am Mann ist oder ein wichtiger Großauftrag hereingekommen ist. Darf der Chef dann den Urlaub streichen? Und muss der Angestellte während des Urlaubs erreichbar sein? Diese und andere Fragen regelt das Bundesurlaubsgesetz.

Muss ich überhaupt Urlaub nehmen?

Ja. "Auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichten kann man nicht", sagt Stefan Haas, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf. Schließlich soll der Arbeitnehmer sich erholen, um seine Arbeitskraft zu erhalten. Mindestens vier Wochen Urlaub stehen jedem zu. Im Schnitt haben die Deutschen laut der Gewerkschaft Verdi 29 Tage frei.

Kann der Arbeitgeber meinen bereits genehmigten Urlaub streichen?

Nein. Die Parteien könnten ihn nur einvernehmlich wieder aufheben. "Eine Ausnahme können allerdings extreme Notsituationen sein, die genau den Mitarbeiter, der im Urlaub ist, erfordern", sagt Anwalt Haas.

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde? Gehen die Tage verloren?

Wenn der Arbeitnehmer krank wird und ein ärztliches Attest vorlegt, werden die Krankheitstage nicht als Urlaubszeit angerechnet. Sie können später nachgeholt werden. Allerdings darf der kranke Mitarbeiter die ausgefallenen Urlaubstage nicht einfach stillschweigend an den Urlaub anhängen, sondern muss dies genau mit seinem Chef absprechen.

Muss ich im Urlaub für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?

Nein. Sofern der Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich anderes regelt und der Mitarbeiter entsprechend entgolten wird, hat der Beschäftigte sowohl am Feierabend als auch im Urlaub frei. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass er weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar sein muss. Allerdings muss er sich an die Regeln im Betrieb halten, sein Telefon auf einen anwesenden Kollegen umstellen und den Abwesenheitsassistenten im E-Mail-Dienst einstellen. Der Mitarbeiter soll sich erholen, aber Kundenanfragen sollen trotzdem nicht ins Leere laufen.

Darf ich während des Urlaubs für eine andere Firma arbeiten, um mein Konto aufzubessern?

Im Bundesurlaubsgesetz steht klar, dass der Urlaub der Erholung dient und eine Erwerbstätigkeit nicht zulässig ist. Die Arbeit bei einer anderen Firma kann laut Verdi sogar zu einer Kündigung führen. Schließlich verhindert andere Arbeit die Regeneration der Arbeitskraft.

Kann ich meinen Urlaub mit ins nächste Kalenderjahr nehmen?

Das kommt darauf an. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Allerdings gibt es Ausnahmen. "Wenn ein Mitarbeiter lange krank ist, sagen wir mehrere Monate, und deshalb seinen Urlaub nicht nehmen konnte, darf er ihn mit ins neue Jahr nehmen. Dort muss er in den ersten drei Monaten genommen werden", sagt Arbeitsrechtler Stefan Haas. Allerdings gebe es auch Tarif- oder Arbeitsverträge, die längere Fristen vorsehen.

Ich will meinen Urlaub meist freitags nehmen, um ein verlängertes Wochenende zu haben. Darf ich das?

Im Gesetz steht, dass der Urlaub möglichst zusammenhängend gewährt werden soll. Nur aus betrieblichen Gründen ist eine Stückelung gestattet. Aber auch dann hat der Beschäftigte einen Anspruch auf mindestens zwölf aufeinander folgende Werktage, so Verdi. Das Problem: Der Chef könnte somit verhindern, dass der Urlaub tageweise genommen werden kann.

Habe ich ein Recht darauf, den Urlaubszeitraum selbst zu bestimmen - etwa in Schulferien der Kinder?

"In der Regel ist das kein Problem", sagt Haas. Allerdings könne es in Betrieben zu Urlaubssperren kommen, wenn größere Aufträge bearbeitet werden müssen. "Dabei handelt es sich meist um maximal zwei bis drei Monate", so Haas. Außerdem sollten sich die Mitarbeiter absprechen und berücksichtigen, wer schulpflichtige Kinder hat.

Ab wann habe ich bei einem neuen Arbeitsplatz Urlaubsanspruch?

Nach sechs Monaten. Der Arbeitgeber kann allerdings freiwillig auch schon während des ersten Halbjahres Urlaub genehmigen.

Was gilt, wenn ich in diesem Jahr schon bei meinem alten Arbeitgeber Urlaub hatte und nun wechsele?

Dann werden die Tage in der Ex-Firma angerechnet. Das Bundesurlaubsgesetz schließt somit Doppelansprüche aus. Hier sollte man ehrlich sein, um Konflikten mit dem neuen Arbeitgeber vorzubeugen, rät Verdi. Am besten sollte man von der alten Firma eine Bestätigung über genommenen Urlaub mitbringen.

(RP)
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