BGH-Urteil zu Babynahrung Hipp darf nicht für gesunde Darmflora werben

Karlsruhe · Die Firma Hipp darf ihre Babynahrung nicht mit dem Hinweis verkaufen, sie unterstütze "eine gesunde Darmflora". Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Nähere Gründe teilte der BGH allerdings noch nicht mit.

BGH-Urteil zu Babynahrung: Hipp darf nicht für gesunde Darmflora werben
Foto: Hipp

Hipp hatte Babynahrung mit dem Hinweis verkauft, sie enthalte natürliche Milchsäurekulturen. Zudem warb das Unternehmen mit den Begriffen "Probiotik" und "Praebiotik". Das bedeutet, dass die Nahrung bestimmte Mikroorganismen enthält sowie weitere Stoffe, die deren Vermehrung fördern. Dies soll laut Hipp "zur Unterstützung einer gesunden Darmflora" beitragen.

Gegen diese Werbung klagte der Wettbewerber Milupa. Es handele sich hier um "gesundheitsbezogene Angaben" auf Lebensmitteln, die nach EU-Recht verboten seien.

In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zumindest die Begriffe "Praebiotik" und "Probiotik" noch durchgehen lassen. Sie seien lediglich Verweise auf Inhaltsstoffe der Babynahrung.

Der BGH hob dieses Urteil nun auf und untersagte die komplette Werbung. Hipp muss Milupa danach auch eventuelle Schäden ersetzen, die durch mögliche Wettbewerbsnachteile entstanden sind. Genauere Gründe wollen die Karlsruher Richter voraussichtlich erst am Donnerstag bekanntgeben.

(AFP)
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