Gerichtsurteil Bausparverträge - Kündigungsrecht nach 15 Jahren rechtswidrig

Karlsruhe · In Bausparverträgen ist ein generelles Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn nicht zulässig. Das befand das Landgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

(felt)
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