EU-Entscheid Gen-Pollen muss künftig bei Honig nicht aufs Etikett

Straßburg · Verbraucher erfahren auch künftig nicht, ob Honig Pollen von Genpflanzen enthält. Pollen seien natürlicher Bestandteil von Honig und müssen deshalb nicht als Zutat aufs Etikett.

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Foto: Shutterstock/oksix

So steht es in einem Gesetzesvorschlag, den das EU-Parlament verabschiedete. Diese neuen Regeln treten unmittelbar in Kraft.

Die Klarstellung war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2011 nötig geworden. Damals hatten die Richter geurteilt, dass auch Honig mit kleinsten Spuren von Genpflanzen zugelassen werden müsse. Sonst dürfe die Ware nicht in den Handel gelangen.Mit der Neuregelung hat die EU das Urteil nun umgangen, indem sie den Pollen nicht als Zusatzstoff einstuft, sondern als natürlichen Bestandteil.

Der der Grüne Martin Häusling kritisierte, Christdemokraten, Liberale und Teile der Sozialdemokraten hätten den Richterspruch "völlig ungeniert missachtet". Die Verbraucherorganisation Foodwatch sprach von einem "billigen Definitionstrick", durch den der Einsatz von Agrar-Gentechnik noch intransparenter werden solle.

(dpa)
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