Fristen wahren, Geld sparen Das sollten Sie bis zum Jahresende erledigen
Düsseldorf · Zugegeben, zwischen Weihnachten und Silvester hat man Angenehmeres zu tun, als sich mit lästiger Buchhaltung oder der Planung für das nächste Jahr zu beschäftigen. Wer sich trotzdem die Zeit nimmt, kann jedoch profitieren.
Was Sie zum Jahresende noch erledigen sollten:
Für Immobilien-Besitzer
Wer für das Jahr 2012 noch eine Arbeitnehmer-Sparzulage, etwa per Bausparvertrag, beantragen möchte, sollte das schnellstmöglich tun. Auch die Wohnungsbauprämie für 2014 kann nur noch bis zum 31. Dezember beantragt werden.
Für Riester-Rentner
Auch der Antrag auf die Riester-Zulage für 2014 kann nur noch bis zum Jahreswechsel gestellt werden. Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, sollte nach einer Gehaltserhöhung oder einem Jobwechsel außerdem prüfen, ob noch immer mindestens vier Prozent des Brutto-Gehalts des Vorjahres als Beitrag eingezahlt werden. Denn nur dann gilt der Anspruch auf die volle Altersvorsorgezulage. Wer weniger zahlt, kann das jetzt noch korrigieren.
Für Steuer-Sparer
Bei der Steuererklärung sollte man beachten, dass beruflich verursachte Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden, zum Beispiel beruflich genutzte Handys oder lange Arbeitswege. Das kann besonders zum Jahresende interessant werden. Bis zu 1000 Euro können pauschal abgerechnet werden - Ausgaben, die darüber liegen, machen sich in der Steuererklärung richtig bezahlt. Wer absehen kann, dass er 2017 nicht über dem Pauschalbetrag liegen wird, sollte überlegen, ohnehin geplante Ausgaben in dieses Jahr vorzuziehen, um die Werbungskosten noch mal in die Höhe zu schrauben. Somit wäre jetzt der beste Zeitpunkt, um ein neues Handy oder einen neuen Computer anzuschaffen. Zum Jahresende sollte außerdem die Steuerklasse überprüft werden.
Für Gering-Verdiener
Auf die Steuerrückerstattung muss man nicht warten: Wer etwa mehr als 1000 Euro im Jahr für die Ausbildung aufwendet, erhöhte Ausgaben für die Kinderbetreuung hat, oder eine teure Operation ansteht, sollte einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. So zahlt man während des Jahres weniger Lohnsteuern und hat monatlich einen höheren Nettolohn zur Verfügung.
Für Anleger und Versicherte
Wer Geld angelegt hat, sollte bis zum Jahresende seine Freistellungsaufträge überprüfen. 25 Prozent der Kapitalerträge werden als Abgeltungsteuer an die Bank abgeführt. Um das zu verhindern, sollte ein Freistellungsauftrag eingerichtet werden. Auch wenn eine Dividende höher ausfallen wird oder mehr angespart wird, als geplant, lohnt ein solcher Auftrag.
Neukunden klassischer Lebensversicherungen müssen sich außerdem vom kommenden Jahr an auf einen weiteren Rückgang der garantierten Verzinsung einstellen. Der sogenannte Garantiezins sinkt zum 1. Januar 2017 für neuabgeschlossene Verträge auf 0,9 Prozent - von aktuell noch 1,25 Prozent.
Für Vermieter
In NRW müssen bereits zum 1. Januar 2017 auch in älteren Gebäuden Rauchmelder installiert sein - in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren. In der Regel ist dazu der Hauseigentümer verpflichtet. Mit Beginn des neuen Jahres endet die vom Land eingeräumte Übergangsfrist, in der Gebäude mit Rauchmeldern hätten nachgerüstet werden müssen. Wer das noch nicht getan hat, sollte das also schleunigst tun.
Für Eltern
Für Eltern und werdende Eltern kann es sich lohnen, die Steuerklasse zu wechseln. Der Partner, der Elterngeld beantragt, sollte in die Steuerklasse III wechseln, um sein Nettogehalt zu steigern, und so mehr Elterngeld zu kassieren.
Für Spender
Gerade in diesem Jahr haben viele Deutsche Geld gespendet, um Flüchtlinge zu unterstützen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte und gemeinnützige Vereine können bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Einkünfte geltend gemacht werden (Paragraf 10b Einkommensteuergesetz). Zum Jahresende sollten alle Spendenquittungen und Kontobelege schon einmal gesammelt werden.