Gesundheit, Arbeit, Familie, Haushalt Das sind die wichtigsten Änderungen 2015

Neues Jahr, neue Regeln: Auf die Bundesbürger kommen 2015 einige Umstellungen zu. Wir haben die wichtigsten Neuerungen, von Mindestlohn über Krankenkasse bis Biotonne und Auto, für Sie zusammengetragen.

32 Dinge, die sich 2015 ändern
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32 Dinge, die sich 2015 ändern

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Foto: dpa, fz

UMZUGSBESTÄTIGUNG: Nachdem die "Meldebescheinigung für ein- und ausziehende Mieter" vor zehn Jahren abgeschafft worden war, wird sie jetzt wieder eingeführt. Das bedeutet, der Vermieter muss den Auszug eines Mieters schriftlich bestätigen. Stellt der Vermieter das Schreiben nicht binnen zwei Wochen aus, kann ein Bußgeld von 1000 Euro fällig werden.

BIOMÜLL: Biomüll muss nun bundesweit getrennt gesammelt werden. Laut Bundesumweltministerium haben bereits rund 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise eine Biotonne eingeführt, jetzt müssen die restlichen nachziehen. Das soll dazu beigetragen, dass die Stoffe verstärkt für Biogasanlagen oder etwa als Düngemittel genutzt werden können.

GESUNDHEITSKARTE: Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst zum Jahresanfang endgültig die alte Krankenversicherungskarte ab. Unabhängig vom aufgedruckten Datum verliert diese ihre Gültigkeit. Die neue Karte soll mittelfristig den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern. Die Anwendungen werden schrittweise eingeführt. Die Karte ist aus Datenschutzgründen umstritten. Kritiker befürchten, dass sensible Gesundheitsdaten ausspioniert werden könnten.

HARTZ IV: Die Regelsätze für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen steigen um gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit nun einen Betrag von 399 Euro und damit 8 Euro mehr als bisher.

BERUFSKRANKHEITEN: Als solche werden nun auch Formen des "weißen Hautkrebses" und andere Krankheiten anerkannt - Betroffene haben Anspruch auf Behandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

NUMMERNSCHILDER: Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Die Pflicht zur "Umkennzeichnung" für den neuen Zulassungsbezirk entfällt. Innerhalb einiger Länder galt dies schon. Der Tarif der Kfz-Versicherung richtet sich nach dem Wohnort.

(dpa)
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