Was Verbraucher wissen müssen Das ändert sich im September

Düsseldorf · Wer sich ab September neue Lampen, Möbel oder Autos kauft, muss sich auf Regeländerungen einstellen. Die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher im Überblick.

 Einkaufswagen vom schwedischen Möbelhaus Ikea (Symbolbild).

Einkaufswagen vom schwedischen Möbelhaus Ikea (Symbolbild).

Foto: dpa/Fredrik von Erichsen

Am ersten September treten einige Neuerungen in Kraft. Was sich für Verbraucher ändert:

Ikea-Rückgaberecht Das schwedische Möbelhaus will Missbrauch entgegenwirken und verschärft daher erneut seine Rückgaberegelung. Nun können gekaufte Produkte nur noch innerhalb eines Jahres in neuem, unbenutztem Zustand zurückgegeben werden. Schon im Herbst 2016 hatte es eine erste Verschärfung gegeben, als das lebenslange Rückgaberecht auf 365 Tage beschränkt worden war. Nun ist auch der Zustand der Ware entscheidend. Ikea begründet den Schritt mit regelmäßigem Missbrauch einzelner Kunden und teils mangelnder Wertschätzung des Ressourceneinsatzes.

Gepäckregeln bei Ryanair Kunden der Billigflugairline dürfen zum Normaltarif nur noch ein kleines Handgepäck-Stück mit ins Flugzeug nehmen. Ein zweites Gepäckstück muss nun gegen eine Gebühr von acht Euro eingecheckt werden. Bislang konnten zum Beispiel Rollkoffer in Handgepäckgröße ohne Zuschlag kostenlos am Gate abgegeben werden. Damit ist jetzt Schluss, schon Rucksäcke könnten nach der neuen Regelung zu groß sein. Die Regelung gilt für neue Buchungen, die ab dem ersten September vorgenommen werden. Für bereits gebuchte Flüge greifen die neuen Richtlinien zum ersten November.

Halogenlampen Nach der Glühbirne verschwindet nun auch die Halogenlampe in allen 28 EU-Staaten vom Markt. Hintergrund ist die 2009 beschlossene Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union. Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest. Doch es gibt auch Ausnahmen, etwa für platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern genutzt werden, und für Halogenlampen in Schreibtischlampen oder Flutlichtern. Restbestände dürfen auch über September hinaus noch verkauft werden.


Sparkassen-Automaten Nach Deutscher Bank, Postbank und Commerzbank ändern nun auch die Sparkassen die Reihenfolge beim Geldabheben am Automaten. Ab dem ersten September muss zunächst die Höhe des Betrages und dann die PIN eingegeben werden. Bisher war das Prozedere umgekehrt. Durch die Umstellung sollen mögliche Überfälle am Geldautomaten erschwert werden.

Arbeitszeit Bislang waren Überstunden bis zu einem Zwölf-Stunden-Arbeitstag rechtlich erlaubt, solange dies nicht regelmäßig geschah und keine „berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers“ vorlagen. Neu ist jetzt, dass der Arbeitnehmer die elfte und zwölfte Stunde ohne Angaben von Gründen ablehnen darf. Bis zur zehnten Stunde gilt die alte Regelung.

(mit Material der Nachrichtenagentur dpa und AFP)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort