Steuerentlastung, Pflegereform, Kindergeld Das ändert sich 2017 für Verbraucher

Frankfurt/Main · Auch 2017 müssen sich die Verbraucher wieder auf einige Änderungen einstellen: Sie sollen bei den Steuern entlastet werden und bekommen mehr Kindergeld, müssen aber oft mehr für Strom zahlen.

Diese finanziellen Hilfen gibt es für Alleinerziehende
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Foto: Shutterstock/Africa Studio

Auch eine Pflegereform und das Ende der Roaminggebühren im EU-Ausland sollen kommen. Wir haben die wichtigsten Punkte aufgelistet:

  • Entlastung für Steuerzahler: Der steuerliche Grundfreibetrag soll 2017 von derzeit 8652 Euro auf 8820 Euro und 2018 dann auf 9000 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag wird den Plänen zufolge zunächst von 4608 Euro auf 4716 Euro und danach auf 4788 Euro angehoben. Zudem soll die sogenannte kalte Progression ausgeglichen werden. Diese würde ansonsten bewirken, dass Lohnsteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt würden.
  • Höheres Kindergeld: Das Kindergeld soll in den kommenden beiden Jahren um je zwei Euro pro Monat steigen. Für das erste und zweite Kind beträgt es ab 2017 zunächst 192 und ab 2018 dann 194 Euro monatlich. Beim dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 198 und später 200 Euro, beim vierten und jedem weiteren Kind auf 223 und schließlich 225 Euro.
  • Steigender Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von bislang 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Für einen Beschäftigten in Vollzeit bedeutet dies ein Plus von rund 55 Euro brutto im Monat.
  • Niedrigerer Garantiezins bei Lebensversicherungen: Der Zins sinkt für Neuverträge zum 1. Januar von 1,25 auf 0,9 Prozent. Dabei handelt es sich um den Zins, den Versicherungen ihren Kunden bei Vertragsbeginn höchstens zusichern dürfen.
  • Strom wird teurer: Auf höhere Stromrechnungen müssen sich viele Verbraucher einstellen. Die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom steigt um gut einen halben Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde.
  • Telefonieren im Ausland: Ab Mitte Juni soll nach dem Willen der EU-Kommission das gebührenfreie Roaming ohne zeitliche Einschränkung kommen. Im EU-Ausland kann dann zu genau demselben Preis wie im Heimatland telefoniert werden.
  • Umfassende Pflegereform: Im kommenden Jahr wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die drei bisherigen Pflegestufen werden künftig durch fünf Pflegegrade ersetzt. Vor allem Demenzkranke sollen profitieren.
  • Einführung der Flexi-Rente: Ältere Arbeitnehmer können den Übergang in die Rente künftig flexibler gestalten. Ein Gesetz soll reduziertes Arbeiten vor dem regulären Rentenalter ebenso erleichtern wie eine Erwerbstätigkeit darüber hinaus.
  • Beitrage für Kranken- und Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen im kommenden Jahr. Diese Grenzen legen fest, bis zu welchem Beitrag ihres Brutto-Einkommens Versicherte Beiträge bezahlen müssen. In der Rentenversicherung steigt die Grenze im Westen von 6200 Euro auf 6350 Euro pro Monat, im Osten von 5400 auf 5700 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sie sich bundesweit auf 4350 Euro.
  • Unterhalt: Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll kommendes Jahr ausgeweitet werden. Die Reform sieht vor, dass der Vorschuss künftig nicht nur wie derzeit bis zum 12. Lebensjahr des Kindes maximal sechs Jahre lang gezahlt wird, sondern bis zum 18. Lebensjahr. Bund und Länder haben sich aber noch nicht endgültig auf die Finanzierung geeinigt. Deshalb ist auch noch unklar, wann die Änderung genau kommt.
  • Neuer 50-Euro-Schein: Ab April 2017 wird die umgestaltete Banknote ausgegeben. Der neue 50-Euro-Schein soll fälschungssicherer sein. Es ist nach dem Fünf-, dem Zehn- und dem 20-Euro-Schein die vierte Banknote, die seit 2013 ausgetauscht wird.
  • Ein Feiertag mehr: Viele Bundesbürger haben im kommenden Jahr einen Feiertag mehr. Der Reformationstag am 31. Oktober wurde ausnahmsweise und einmalig zum bundesweiten Feiertag erklärt, weil sich in diesem Jahr zum 500. Mal der Beginn der Reformation jährt.
(felt/AFP)
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