Fahrgastrechte und Mobilitätsgarantie Wenn die Straßenbahn oder S-Bahn ausfällt - Diese Rechte haben Fahrgäste im ÖPNV

Düsseldorf · Im Optimalfall kommen Bus und Bahn pünktlich und der Fahrgast erreicht in der gewünschten Zeit sein Ziel. Doch was, wenn der Regionalzug sich verspätet oder ausfällt oder die Straßenbahn nicht kommt? Kunden haben nicht nur im Fernverkehr, sondern auch im Nahverkehr Anrecht auf Entschädigungen.

ÖPNV: Diese Rechte haben Fahrgäste bei Verspätung, Ausfall, Streik
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Wenn die Straßenbahn nicht kommt – diese Rechte haben Fahrgäste im ÖPNV

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Foto: dpa/Federico Gambarini

Wer mit Bus oder Bahn fährt, weiß, nicht immer sind die Transportmittel im ÖPNV pünktlich. Auf ein paar Minuten kommt es oft nicht an. Ist die Straßenbahn aber erheblich verspätet, dann ist es ärgerlich, gerade wenn es um Termine geht, zu denen der Fahrgast pünktlich erscheinen möchte.

Das Fahrgastrechtegesetz greift hier nicht. Dieses gilt nur in allen Nahverkehrs- und Fernverkehrszügen aller Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2013 auch bei höherer Gewalt wie Streik, Unwetter, Terrorakte oder unvermeidbares Verhalten durch Dritter (Suizide). In Fernbussen gelten diese Fahrgastrechte jedoch nicht, ebenso sind Fahrten mit Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen davon ausgeschlossen.

Die gute Nachricht: In NRW sind die Fahrgastrechte gestärkt worden. Schon 2010 wurde die sogenannte Mobilitätsgarantie ausgerufen. Das Versprechen: Der Fahrgast soll auch bei erheblichen Verspätungen und Ausfällen sein Ziel erreichen, indem alternative Verkehrsmittel wie Fernzüge oder das Taxi in solchen Fällen genutzt werden können. Bei den Kosten für den Mehrpreis muss der Fahrgast zwar in Vorkasse gehen, diese werden aber erstattet. Seit Mai 2022 kommen Fahrgäste sogar bequemer an ihr Geld. Erstattungsanträge können digital gestellt werden.

Doch nicht immer wird diese freiwillige Serviceleistung der NRW-Verkehrsunternehmen gewährt. Es gibt Ausnahmen, wo diese Regelung nicht greift. Welche Fahrgastrechte im Nahverkehr gelten und was die Mobilitätsgarantie NRW für den Fahrgast bedeutet, haben wir in einer Infostrecke zusammengestellt.

(dw)
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