215,76 Euro im Jahr, wofür? Ärgernis Rundfunkgebühr

Düsseldorf (RPO). Fernsehen ist nicht mehr das, was es mal war. Die Kiste flimmert zwar fast den ganzen Tag (2010 durchschnittlich 237 Minuten pro Tag), aber das Programm, ob öffentlich-rechtlich oder privat, reißt kaum noch jemanden vom Hocker. Allein die Rundfunkgebühr hält sich auf hohem Niveau.

Fragen und Antworten zur Rundfunkgebühr
Infos

Fragen und Antworten zur Rundfunkgebühr

Infos
Foto: dpa, dan soe sab

Seit 1990 hat sich diese Zwangsabgabe nahezu verdoppelt. Ein Vollzahler muss mittlerweile pauschal 215,76 Euro im Jahr berappen, völlig unabhängig von seiner Fernsehnutzung. Anfang 2013 wird eine generelle Gebührenreform eingeführt. Statt einer Gerätegebühr soll es eine einheitliche Haushaltsabgabe geben. Reform klingt schon wie eine Drohung. Für den Verbraucher verheißt sie auch in diesem Fall nichts Gutes. Einzige Rettung: Befreiung von der Rundfunkgebühr oder Ausstieg.

Nostalgiker erinnern sich noch an die Rundfunkgebühr nach der Währungsreform 1949: Zwei Mark betrug sie, umgerechnet 1,02 Euro. Das war billiger als zwei Kinokarten und kratzte keinen. Von 1954 an mussten dann die stolzen Besitzer eines Fernsehgeräts eine Zusatzgebühr von umgerechnet 2,56 Euro monatlich entrichten, plus Grundgebühr machte das 3,58 Euro.

16 Jahre lang, bis 1970, blieb dieser Betrag allen Kostensteigerungen zum Trotz unangetastet. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 sind dann aber alle Gebührendämme gebrochen. Seitdem hat sich die staatliche Rundfunkgebühr mit zunehmender Geschwindigkeit nahezu verdoppelt: von 9,71 Euro auf jetzt 17,98 Euro im Monat. Und die nächste Gebührenerhöhung kommt bestimmt.

Um keinen Bürger aus sozialen Gründen vom Rundfunkempfang auszuschließen, gibt es aber seit langem die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen. 2010 betrug die Zahl der Nichtzahler rund 3,8 Millionen, das sind etwa zehn Prozent der registrierten Teilnehmer insgesamt. Tendenz steigend. Bei dem begünstigten Personenkreis handelt es sich in erster Linie um Empfänger von Sozial- oder Arbeitslosengeld II (51,6 %) und Schwerbehinderte (24,6 %).

Wer hat Anspruch auf Gebührenbefreiung? Die Gebührenbefreiung erfolgt nicht automatisch, sie muss bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit Sitz in Köln schriftlich beantragt werden (Erläuterungen und Formulare unter www.gez.de). Um das Verfahren bürokratisch zu vereinfachen, stellen die Leistungsträger (Bundesanstalt für Arbeit, Sozialamt usw.) Betroffenen für diesen Zweck neuerdings so genannte Drittbescheinigungen aus. Folgende natürliche Personen und deren Ehegatten haben derzeit Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung:

Wie funktioniert der Ausstieg? Wenn die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung nicht ausreichen, bleibt als einziger Ausweg der Ausstieg. Das ist leichter gesagt als getan. Grundsätzlich besteht eine Anzeigepflicht über Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes, wie es im Rundfunkgebührenstaatsvertrag heißt. Wer kein Rundfunkempfangsgerät mehr bereithält, muss sich in schriftlicher Form unter Angabe des Grundes bei der GEZ abmelden. Und hier liegt der Haken.

Eine bloße Kündigung oder Erklärung gilt als nicht ausreichend. Eine wirksame Abmeldung muss mit Tatsachen begründet werden, aus denen sich eindeutig ergibt, dass kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereitgehalten wird. Eindeutig ist die Sterbeurkunde des Teilnehmers, eindeutig ist auch ein ständiger neuer Wohnsitz im Ausland. Aber ist auch eindeutig, wenn ein Teilnehmer erklärt, aus rein finanziellen Gründen auf Radio und Fernsehen verzichten zu müssen? Und wie wird das kontrolliert?

Wichtig zu wissen, dass die GEZ mit Behördenunterstützung entsprechende Nachforschungen anstellen kann. Wie soll das in der Praxis geschehen bei einem der so genannten "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte", beispielsweise einem Smartphone? Werden demnächst Hausdurchsuchungen stattfinden oder gar Leibesvisitationen?

Wohin fließen die Rundfunkgebühren? Die staatliche Rundfunkgebühr in Deutschland steht ausschließlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu. Das sind die ARD und ihre Dritten, das ZDF mit mehreren Programmkanälen, 3SAT, Phoenix, arte und KiKa sowie Deutschland-Radio. Von den 7,55 Mrd. Euro Zwangsgebühren, die 2010 eingefahren wurden, sehen die Privaten keinen Cent.

Obwohl der Marktanteil aller öffentlich-rechtlichen Sender im Fernsehen von einst hundert Prozent auf weniger als die Hälfte geschrumpft ist, fließt immer mehr Geld in ihre Kassen. Maßstab ist nicht die Programmakzeptanz beim Publikum, sondern der Finanzbedarf. Großabnehmer unter den öffentlich-rechtlichen Sendern sind das ZDF mit einem Zuschuss von 1,827 Mrd. Euro, gefolgt vom Westdeutschen Rundfunk (1,156 Mrd.), Südwestrundfunk (1,007 Mrd.), Norddeutscher Rundfunk (974,8 Mio.) und Bayerischer Rundfunk (904,2 Mio.).

Wie locker den Öffentlich-rechtlichen das Geld in der Tasche sitzt, illustriert folgende Zahl: Für die Übertragungsrechte der Fußball-WM 2014 in Brasilien sind ARD und ZDF aus puren Prestigegründen bereit, 210 Millionen Euro auf den Tisch zu blättern — plus 30 Millionen eigene Kosten. Finanzieren wird diese gigantische Summe zum größten Teil der brave Gebührenzahler. Die nächste Gebührenerhöhung lässt grüßen!

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort