Ratgeber Ärger mit dem Schlüsseldienst - was man dazu wissen muss

Düsseldorf · Ist der Schlüssel weg, hilft oft nur noch der Schlüsseldienst. Das kann teuer werden. In der Branche gibt es viele Abzocker. Zwei davon stehen aktuell in Kleve vor Gericht. Wir erklären, auf was bei Schlüsseldiensten zu achten ist.

In der Schlüsseldienst-Branche gibt es immer wieder schwarze Schafe. Wie die Betrüger vorgehen, verdeutlicht ein Fall aus NRW. In Kleve stehen seit Dienstag zwei Geschäftsführer eines Schlüsseldienstes vor Gericht, die mit Betrügereien Millionen gemacht haben sollen. Worauf sollten Sie bei Schlüsseldiensten achten? Das erklären wir hier.

  • Lockangebote unseriöser Schlüsseldienste

"Das Öffnen einer Tür kann nicht nur 9 oder 19 Euro kosten", sagt Annalena Marx, Referentin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Mit vorher verschwiegenen Zusatzbeträgen kämen am Ende weitaus höhere Beträge heraus. Trotz Notlage sollten Betroffene die Preise der Anbieter vergleichen und auf Wochenend- und Nachtzuschläge achten.

  1. Was ist bei Preisverhandlung zu beachten?

Am besten wird ein Komplettpreis schon vor der Auftragsvergabe am Telefon vereinbart, im Beisein von Zeugen. Dazu muss der Betroffene dem Dienstleister allerdings die Situation vor Ort genau schildern, damit der den Preis möglichst konkret kalkulieren kann.

  1. Was, wenn der Handwerker an der Tür plötzlich mehr verlangt?

Trifft man vor Ort auf den Schlüsseldienst, unterschreibt man besser erst mal nicht ungeprüft ein vorgefertigtes Auftragsformular, sondern streicht nicht vereinbarte oder gewünschte Passagen, erklären die Verbraucherschützer.

Es sollte zum Beispiel festgelegt werden, dass nur die verschlossene Tür geöffnet wird, aber der Handwerker kein Schloss austauschen soll. Das ist nach Ansicht der Experten in den meisten Fällen nicht nötig. Übt der Handwerker Druck aus, am besten die Polizei rufen. Nötigung ist strafbar.

Bezahlt werden sollte eine Rechnung nur dann vollständig, wenn die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und jede Position einzeln aufgeführt und vereinbart worden ist. Kunden, die eine ungewöhnlich hohe Rechnung bekommen, sollten höchstens eine Anzahlung unter Vorbehalt leisten oder besser die Zahlung verweigern und die Rechnung prüfen lassen.

  1. Was, wenn der Schlüsseldienst extra Gebühren einfordert?

Gebühren für die Bearbeitung oder Buchung, wenn der Verbraucher nicht die Rechnung sofort in bar bezahlt, sind laut einem Gerichtsurteil unzulässig (Landgericht Bremen, Az.: 1 O 725/96). Wer nicht genügend Bargeld zur Verfügung hat, kann auf eine Zahlung per Rechnung bestehen. "Fahren Sie nicht mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten", erklären die Verbraucherschützer.

Gleiches gilt für Zuschläge innerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder Forderungen wie Sofort- oder Bereitstellungszuschläge und Kosten für Spezialwerkzeug (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 31 C 63/98-44).

  1. Kosten für Schlüsseldienst meist steuerlich absetzbar

Steuerzahler dürfen die Kosten für einen Schlüsseldienst in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Dies geht aus einem Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor (Bundestags-Drucksache 18/11220).

"Damit stellt das Ministerium klar, dass der Steuerbonus für Handwerkerleistungen auch für das Öffnen einer Haustür gewährt wird", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Damit die Steuerermäßigung vom Finanzamt anerkannt wird, muss der Steuerzahler für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten. Ganz wichtig: Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Schlüsseldienstes überwiesen werden.

Steuerlich berücksichtigt werden nur die Arbeits- und Anfahrtskosten. Die Kosten für Material, zum Beispiel für ein neues Schloss, können Steuerzahler nicht absetzen.

  1. Wie kann ich sicherstellen, dass ich nur die Fahrtkosten zum angerufenen örtlichen Schlüsseldienst bezahlen muss?

Wer einen Notdienst beauftragt, sollte bereits beim Anruf nicht nur nach dem genauen Preis fragen, sondern auch darauf bestehen, einen ortsansässigen Dienst zu erhalten. Hier ist gut zu wissen: Wer einen Anbieter unter der eigenen örtlichen Vorwahl erreicht, muss auch nur die Kosten für An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen zahlen, erläutern die Verbraucherzentralen.

Auch bei der Internetsuche sollte man auf lokale Anbieter achten: Sie finden sich häufig eher im unteren Teil der Trefferliste. Denn teils kauften sich Unternehmen einen Anzeigenplatz und erscheinen bei der Suche daher weit oben. Nach unten zu scrollen, kann sich lohnen.

  1. Schlüsseldienst muss die Wohnungstür nicht öffnen

Schlüsseldienste können das Öffnen der Wohnung verweigern. Darauf weist Jürgen Spermann vom Bundesverband Sicherungstechnik Deutschland (BSD) hin. Wenn der Ausgeschlossene nicht nachweisen kann, dass er tatsächlich in der Wohnung wohnt, müssen die bestellten Türöffner den Auftrag nicht annehmen.

Doch was sollten Bewohner tun, wenn sie nachts im Schlafanzug ohne Papiere vor verschlossener Tür stehen? "Am besten klingeln sie beim Nachbarn. Im Idealfall kann der die Identität des Ausgeschlossenen bestätigen", rät Harald Rotter, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Außerdem können Bewohner dem Schlüsseldienst anbieten, nach dem Öffnen der Tür die entsprechenden Dokumente vorzuzeigen. Lässt der sich nicht darauf ein, hilft ein Anruf bei der Polizei. "Die kann den Sachverhalt klären - zum Beispiel mit einem Blick ins Melderegister", sagt Rotter.

  1. Den Schlüsseldienst umgehen

Sinnvoll ist es, Nachbarn oder Freunden in der Umgebung einen Ersatzschlüssel zu geben. So kann man sich in der Regel den Schlüsseldienst ganz sparen.

(csr)
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