Frauenquote, Energieausweis, Ausbildung Was sich zum 1. Mai ändert

Düsseldorf · Frauenquote und Energieausweis – lange hat die Politik über diese Änderungen diskutiert. Im Mai treten sie nun in Kraft – und noch eine andere Regelung.

32 Dinge, die sich 2015 ändern
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Foto: dpa, fz

Frauenquote und Energieausweis — lange hat die Politik über diese Änderungen diskutiert. Im Mai treten sie nun in Kraft — und noch eine andere Regelung.

  • Frauenquote

Ab Mai 2015 beginnt die Einführung der Frauenquote in die Privatwirtschaft. Ab dann sollen Aufsichtsräte in Großunternehmen und im öffentlichen Dienst mit Frauen besetzt werden. Zu erreichen ist eine Quote von 30 Prozent. Verbindlich wird diese Regel jedoch erst ab 2016.

Umgesetzt werden sollen insgesamt drei Bausteine:

Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen für alle Aufsichtsratsposten, die ab 2016 besetzt werden, eine Quote von 30 Prozent einhalten. Wird diese Grenze nicht erreicht, müssen die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle leer bleiben. In Deutschland werden 108 Unternehmen entsprechende Umstrukturierungen leisten müssen.

Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen des weiteren Frauenquoten für Vorstand und Aufsichtsrat sowie oberes und mittleres Management selbst festlegen und die Fortschritte protokollieren. Davon sind etwa 3500 Unternehmen in Deutschland betroffen.

Die Bundesverwaltung ist darüber hinaus verpflichtet, sich Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen. Änderungen sollen jedoch nur umgesetzt werden, wenn eine konkrete Benachteiligung zu erkennen ist. An den Stellen, an denen der Bund mitbestimmen kann, gilt bei der Besetzung von Aufsichtsratsgremien ab 2016 ebenfalls eine Quote von 30 Prozent. Ab 2018 soll diese Quote auf 50 Prozent angehoben werden.

  1. Energieausweis

Seit etwa einem Jahr muss in Inseraten für Wohnungen und Häuser die Energieeffizienz der Immobilie angegeben werden. Das besagt die sogenannte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Die Angaben müssen dabei in einem Energiepass zusammengefasst und dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Ab 1. Mai droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, wenn diese Regel nicht eingehalten wird, denn dann endet die Übergangsfrist für den Energieausweis. Der Ausweis enthält entweder Angaben zum Energiebedarf oder zum Energieverbrauch sowie Informationen dazu, womit geheizt wird.

Sollte noch kein Energieausweis existieren, wenn die Anzeige geschaltet wird, müssen die Angaben zwar nicht gemacht werden, es wird jedoch empfohlen zu vermerken, dass der Ausweis in Vorbereitung ist.

Eigentümer, die noch keine Energieausweise für ihre Immobilien haben, können sich diese von Architekten, Bautechnikern, Ingenieuren und ausgebildeten Energieberatern ausstellen lassen.

  1. Assistierte Ausbildung

Ab 1. Mai 2015 erhalten Auszubildende mehr Unterstützung während ihrer Lehrzeit. So können sie etwa Hilfe beim Abbau von Sprach- und Bildungslücken in Anspruch nehmen. Zudem gibt es eine sozialpädagogische Begleitung und die Option, die Fachtheorie zu vertiefen.

Während der Ausbildung im Betrieb sollen Bildungsträger außerdem spezielle Schulungen zu Themen wie Bewerbung und Vorbereitung auf Praktika durchführen, sowie beratend bei Lebensproblemen zur Seite stehen. Die Angebote sollen für leistungsschwächere Jugendliche auch schon vor der Ausbildung zur Verfügung stehen.

Auch die Betriebe werden im Rahmen der assistierten Ausbildung unterstützt. Das Angebot wird von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern erstmals für den Ausbildungsjahrgang 2015/2016 angeboten.

(ham )
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