WOHNEN & RECHT

Betriebskosten Hat ein Mieter eine nicht korrekte Betriebskostenabrechnung erhalten, darf er die sich aus der Abrechnung für die Zukunft ergebende Erhöhung der Abschlagszahlungen sowie die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr zurückbehalten. Und zwar so lange, bis eine einwandfreie Abrechnung vorliegt. Die Korrektur muss innerhalb der gesetzlich vorgesehenen zwölfmonatigen Abrechnungsfrist vorliegen - andernfalls kann der Vermieter die Forderung nicht durchsetzen. (BGH, VIII ZR 240/10)

Betriebskosten Hat ein Mieter eine nicht korrekte Betriebskostenabrechnung erhalten, darf er die sich aus der Abrechnung für die Zukunft ergebende Erhöhung der Abschlagszahlungen sowie die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr zurückbehalten. Und zwar so lange, bis eine einwandfreie Abrechnung vorliegt. Die Korrektur muss innerhalb der gesetzlich vorgesehenen zwölfmonatigen Abrechnungsfrist vorliegen - andernfalls kann der Vermieter die Forderung nicht durchsetzen. (BGH, VIII ZR 240/10)

Eigenbedarf Vermieter haben das Recht, einem Mieter die Wohnung aufzukündigen, weil sie selbst oder nahe Angehörige darin leben möchten. Täuscht ein Vermieter jedoch einen solchen "Eigenbedarf" vor, so kann ihn das teuer zu stehen kommen. Stellt nämlich der ausgezogene Mieter den Schwindel fest, so kann er vom ehemaligen Vermieter Schadenersatz fordern, unter anderem für die Umzugskosten, Maklergebühren oder weil er nun eine höhere Miete zu zahlen hat als vorher. (BGH, VIII ZR 300/15)

(bü)
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