1 U 272/01-61 Wasserrohr nicht fachmännisch verlegt - Schadensersatz

Wenn ein nicht fachmännisch verlegtes Wasserrohr zu einem höheren Wasserverbrauch führt, muss der Installateur dem Kunden die zusätzlichen Kosten zahlen. Das hat das saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil entschieden. Allerdings hat der Kunde die Pflicht, nach jeder denkbaren Ursache zu suchen, sobald er den höheren Wasserverbrauch bemerkt. Kommt er dem nicht nach, trifft ihn nach dem Richterspruch ein Mitverschulden. Die Konsequenz: Er bleibt auf einem Teil der höheren Wasserkosten sitzen (Az.:1 U 272/01-61).

Das Gericht gab mit seinem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil der Zahlungsklage eines Kunden nur zum Teil statt. Der Kläger hatte von einem Installateur als Schadensersatz rund 34.000 Mark (rund 17.400 Euro) verlangt. Zur Begründung hatte er vorgetragen, der Installateur habe ein Wasserrohr unfachmännisch verlegt. Dadurch sei Wasser aus der Leitung ausgetreten und es seien ihm so höhere Wasserkosten entstanden.

Anders als das Landgericht Saarbrücken sah das OLG die Klage zwar als begründet an, aber nicht in vollem Umfang. Der Kläger habe zwei Jahre und damit zu lange mit der "Ursachenforschung" gewartet. Daher treffe ihn an dem erhöhten Verbrauch ein Mitverschulden. Im konkreten Fall sprach das Gericht dem Kläger daher lediglich 13 792 Mark zu.

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