Annulierter Flug durch Kollision mit Vögeln Wann gibt es Geld für Flugpassagiere zurück?

Hamburg · Muss ein Flug annulliert werden, weil das Flugzeug mit Vögeln kollidiert ist, bekommen Passagiere keine Entschädigung. Für einen solchen Defekt sei die Airline nicht verantwortlich.

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Foto: dpa/Henning Kaiser

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung ist sie deshalb nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, entschied das Landgericht Hamburg. Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Landgericht spricht sich für Airline aus

Die Klägerin hatte von der Airline eine Ausgleichszahlung verlangt, da ihr Flug von Brüssel nach Kigali annulliert worden war. Eine Kollision mit Vögeln hatte einen Defekt am Flugzeug verursacht. In erster Instanz hatte das Amtsgericht der Klägerin das Geld zugesprochen. Das Landgericht gab jedoch der Airline Recht.

Eine Fluggesellschaft habe keine Möglichkeit, eine Kollision mit Vögeln zu vermeiden. Defekte, die dadurch entstehen, zeigten sich zwar oft erst bei näherer Untersuchung, seien aber nicht auf mangelhafte Wartung des Flugzeugs zurückzuführen.

(dpa)
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