11 S 79/00 Unberechtigter Eigenbedarf
Müssen Mieter auf Grund von unberechtigten oder vorgeschobenen Eigenbedarfskündigungen ausziehen, können sie verlangen, dass die höheren Mietbelastungen, die durch Anmietung einer gleichwertigen, jedoch teureren Wohnung entstehen, als "Differenzmietschaden" vom Vermieter zurückerstattet werden, so das Landgericht Potsdam.</p>
07.07.2006
, 07:54 Uhr