AG Frankfurt 32 C 261/01-84 Toiletten im Zug müssen benutzbar sein
Die Deutsche Bahn muss in ihren Zügen die Benutzbarkeit der Toiletten gewährleisten. Andernfalls steht den Bahnreisenden unter Umständen Schmerzensgeld zu.
07.07.2006
, 08:03 Uhr
Ein Mann suchte in einem ICE während der Fahrt von Frankfurt nach Dresden vergeblich nach einer geöffneten Toilette. Alle Einrichtungen des Zuges waren wegen Wassermangels unbenutzbar. Das einzige funktionstüchtige WC im Speisewagen war abgeschlossen. Später klagte der Mann gegen die Bahn und gewann. Ihm wurden 300 Euro Schmerzensgeld gezahlt.
AG Frankfurt 32 C 261/01-84