Oberlandesgericht Bamberg Nicht immer Schadenersatz bei Sturz auf nasser Treppe

Bamberg · Ein Sturz auf einer frisch gewischten Treppe berechtigt nicht automatisch zu Schadenersatz. Ist die Feuchtigkeit gut erkennbar, sind entsprechende Hinweisschilder nicht nötig.

Die absurdesten Schadensersatzklagen
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In dem verhandelten Fall war eine Frau an ihrem Arbeitsplatz auf einer frisch gewischten Treppe gestürzt und hatte sich das Handgelenk gebrochen. Von dem Reinigungsunternehmen forderte sie daher Schadenersatz und 10.000 Euro Schmerzensgeld. Ihre Begründung: Erst nach dem Sturz habe sie erkannt, dass die Treppe feucht gewesen sei. Das Reinigungsunternehmen hielt dagegen: Es sei gut erkennbar gewesen, dass die Stufen nass waren.

Frau hat kein Erfolg

Vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg: Das Reinigungsunternehmen habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, entschieden die Richter. Es müsse nur vor Gefahren warnen, die ein sorgfältiger Benutzer ohne entsprechenden Hinweis nicht erkennen könne. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Außerdem werde die Treppe seit langem immer zu genau derselben Zeit geputzt. Das hätte der Frau bekannt sein müssen.

(dpa)
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