93 C 4042/01-20 Modernisierung wider Willen rechtfertigt keine Mieterhöhung

Mieter sind nicht verpflichtet Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden, wenn die Miete dadurch in die Höhe getrieben wird.

Dies entschied das Amtsgericht Wiesbaden, nachdem eine Mieterin verhindert hatte, dass man einen Zugang zu einem neu errichteten Balkon anbrachte, den die Mieterin nicht gewünscht hatte (Az.: 93 C

4042/01-20). Der Vermieter, der hierin eine Verbesserung der Wohnqualität sah, wollte die Miete um ein Drittel anheben.

Das Gericht entschied, dass die Mieterhöhung eine nicht zumutbare Härte darstelle und die Mieterin daher den Einbau der Balkontüren nicht dulden müsse.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort