Mietrecht Waffe ohne Waffenschein in Wohnung - Vermieter darf fristlos kündigen

Düsseldorf · Darf ein Vermieter einem Mieter fristlos kündigen, wenn der eine Waffe ohne den erforderlichen Waffenschein in seiner Wohnung aufbewahrt? Das Landgericht Berlin entschied auf Ja.

 Eine Handfeuerwaffe (Symbolbild).

Eine Handfeuerwaffe (Symbolbild).

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Reichwein, Christoph (crei)

Denn es handelt sich dabei nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine nachhaltige Störung des Hausfriedens und einen schwerwiegenden Verstoß gegen die vertraglichen Obhutspflichten.

Der Fall: Der Eigentümer selbst hätte wohl keine Chance gehabt, die Waffe in der Wohnung seines Mieters zu entdecken. Er hätte schließlich die Immobilie nicht ohne weiteres betreten und schon gar nicht nach dem verbotenen Gegenstand suchen dürfen. Doch bei einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei wurden die Pistole und ein Magazin mit Munition gefunden. Der Eigentümer erfuhr davon und sprach die fristlose Kündigung aus, gegen die sich der Mieter zur Wehr setzte. Zwei Instanzen der Rechtsprechung waren damit befasst.

Das Urteil: Mit einem vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung habe das Aufbewahren einer Waffe nichts mehr zu tun, beschied eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Man dürfe nicht vergessen, dass von solch einer Pistole mit Munition eine erhebliche Gefahr ausgehe. Der Eigentümer dürfe dagegen einschreiten, selbst wenn er nicht konkret hinterfragt habe, ob und wie weit sich die anderen Hausbewohner daran stören.

Aktenzeichen des Landgerichts Berlin, 65 S 54/18

(felt)
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