Urteil Krankheit kostet keine Urlaubstage

Gelsenkirchen · Wird ein Beamter vor seinem Urlaub krank, kostet ihn das keine Urlaubstage. Krankheitstage dürfen nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden. Das gilt selbst dann, wenn der Beamte mit Erlaubnis des Dienstherrn in den Urlaub gefahren ist. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 12 K 5952/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.

Mehrheit der Deutschen arbeitet auch im Krankheitsfall
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Foto: gms

In dem Fall war einer Beamtin ein Urlaub bewilligt worden. Kurz darauf hatte sie einen Bänderriss. Die Beamtin beantragte bei ihrer Dienststelle die Erlaubnis, ihre Familie trotzdem in die Ferien begleiten zu dürfen. Hierzu legte sie ein ärztliches Attest vor, aus dem sich die Reisefähigkeit ergab. Der Arbeitgeber erlaubte die Reise. Vom Urlaubskonto der Mitarbeiterin zog er 13 Tage ab.

Zu Unrecht, so das Gericht. Erkranke ein Beamter während des Urlaubs, dürfe die Zeit der Dienstunfähigkeit nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Allerdings sei die Voraussetzung, dass die Erkrankung umgehend dem Dienstherrn gemeldet werde.

(tmn/sgo)
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