Heißen Kaffee verschüttet Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Düsseldorf · Mit heißem Kaffee sollte man vorsichtig umgehen. Wer einen Becher kauft und ihn dann verschüttet, kann nicht automatisch Schmerzensgeld vom Verkäufer verlangen, entschied das Landgericht München (Az.: 30 S 3668/11). Denn den Menschen könne nicht jegliches Risiko abgenommen werden.

 Achtung Verbrühungsgefahr. Wer Kaffee bestellt, sollte wissen, dass er heiß ist.

Achtung Verbrühungsgefahr. Wer Kaffee bestellt, sollte wissen, dass er heiß ist.

Foto: AP

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau am Drive-In-Schalter eines Schnellrestaurants einen Kaffee gekauft. Sie stellte den Becher zwischen ihren Oberschenkeln ab, er kippte um und sie zog sich Verbrennungen zweiten Grades zu. Daraufhin wollte sie 1.500 Euro Schmerzensgeld von dem Restaurantbetreiber.

Ohne Erfolg: Die Klägerin sei überwiegend für den Schaden selbst verantwortlich, befand das Landgericht. Sie habe den Kaffeebecher zwischen ihren Oberschenkeln abgestellt, obwohl ihr bewusst war, dass sich im Becher eine heiße Flüssigkeit befindet. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

(tmn/chk)
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