Urteil des Bonner Landgerichts Händler muss knarzendes Doppelbett zurücknehmen

Bonn · Das Bonner Landgericht hat ein Möbelhaus dazu verpflichtet, an die Käufer des Schlafzimmers 4547 Euro zurückzuzahlen, weil ein Doppelbett zu laut war. Die Entscheidung der 2. Zivilkammer wurde am Dienstag bekanntgegeben.

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Foto: dpa

Die Eheleute aus dem nordrhein-westfälischen Königswinter hatten das Schlafzimmer aus Kernbuche den Angaben zufolge vor 3 rund Jahren für über 5000 Euro gekauft und bald festgestellt, dass es sich in diesem Bett nicht bewegen ließ, ohne dass es massiv störende Geräusche machte. Von geruhsamem Schlaf könne keine Rede sein, so die Kläger. Mehrere Versuche durch das Möbelhaus, die Geräuschursache zu beseitigen, seien ergebnislos verlaufen. Schließlich traten die Eheleute im September 2013 vom Kauf zurück. Das Möbelhaus habe sich aber geweigert, das Schlafzimmer zurückzunehmen.

Bei einem Ortstermin am Doppelbett in Königswinter legte sich der Käufer den Angaben nach zu Demonstrationszwecken in die Mitte des Bettes und machte seitliche Drehbewegungen. Die dabei entstehenden Geräusche, so die Richterin als Ohrenzeugin, seien so störend und so laut, dass nachvollziehbar sei, dass die Eheleute davon regelmäßig aus ihrem Schlaf aufgeschreckt wurden. "Dieses Bett", so der Richterspruch, "ist für eine gewöhnliche Verwendung des Schlafens nicht geeignet". Ein Käufer dürfe von seinem Bett erwarten, dass er darin ungestört schlafen könne.

(Aktenzeichen: LG Bonn 2 O 379/13)

(dpa)
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