Supermarktregale Grundpreise dürfen nicht zu klein sein
Düsseldorf/Nürnberg (RPO). Grundpreisangaben an den Supermarktregalen müssen deutlich lesbar sein. Das gehe aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen den Lebensmitteldiscounter Netto hervor, teilte die Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag in Düsseldorf mit.
18.08.2011
, 14:35 Uhr
Die Verbraucherschützer hatten geklagt, weil die Preisauszeichnungen des Discounters aus ihrer Sicht zu klein waren. Zuvor hatten sie bereits die Supermarktketten Kaiser's und Kaufland wegen schlechter Lesbarkeit der Grundpreise abgemahnt.
Grundpreise sollen dabei helfen, die Preise verschiedener Produkte in unterschiedlichen Packungsgrößen besser zu vergleichen.
Aktenzeichen: 7 O 1400/11