40 C 229/72; 6 C 545/96; 5 Ss 149/95 Grillen auf dem Balkon: Strittige Frage

Die Frage, ob das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Das Amtsgericht Hamburg hatte entschieden, dass das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verboten ist (Az.:40 C 229/72).

Das Amtsgericht Bonn dagegen hatte erklärt, dass Mieter von April bis September auf dem Balkon grillen dürfen, wenn sie die Nachbarn 48 Stunden vorher informieren (Az.:6 C 545/96). Es sollte vor allem darauf geachtet werden, dass nicht zu viel Rauch entsteht, da sonst ein Bußgeld verhängt werden kann, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.:5 Ss 149/95).

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