Wegweisendes Gerichtsurteil Wer darf bei einer Trennung eigentlich den Hund behalten?

Oldenburg/Berlin · Es gibt nicht nur Trennungskinder, sondern auch Trennungstiere. Geht eine Beziehung in die Brüche, geht es oft nicht nur um Hab und Gut, sondern auch um die Frage: Wer bekommt den Hund?

 Ein Hund beim Auslauf (Symbolbild).

Ein Hund beim Auslauf (Symbolbild).

Foto: dpa/Thomas Warnack

Hierbei ist das Tierwohl ausschlaggebend, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zeigt. Der Hund sollte daher bei demjenigen bleiben, der sich um das Tier hauptsächlich kümmert, es pflegt und versorgt, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert.

Im konkreten Fall ging es um eine gemeinsame Hündin, die nach der Trennung eines Ehepaares beim Ehemann lebte. Rund zwei Jahre nach der Trennung verlangte die Frau von ihrem Ex jedoch die Herausgabe der Hündin.

Auch wenn ein Hund rechtlich zum Hausrat gehört, müsse man berücksichtigen, dass er ein Lebewesen sei. Man müsse daher „das gesetzgeberische Bekenntnis zum ethisch fundierten Tierschutz“ berücksichtigen, machten die Richter geltend. Ihre Begründung: Hunde bauen Beziehungen zu Menschen auf und können unter dem Verlust eines Menschen leiden. Daher sei entscheidend, wer die Hauptperson für die Hündin sei, wer sie versorge und pflege. Das sei hier der Mann, bei dem das Tier nun seit mehr als zweieinhalb Jahren lebe. Eine Trennung von Herr und Hund sei daher mit dem Tierwohl nicht vereinbar.

Aktenzeichen: 11 WF 141/18

(felt/dpa)
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