Finanzgericht Fehler bei Elster-Eingabe kein grobes Verschulden
Neustadt/Weinstraße (RPO). Wer beim Ausfüllen der Steuererklärung mithilfe der elektronischen Steuererklärung Elster einen Fehler macht, kann diesen später korrigieren. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 5 K 2099/09) entschieden.
Denn bei der Bearbeitung größerer Dokumente am PC können nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch bei großer Sorgfalt Fehler passieren - und das gilt eben auch bei Elster.
Das Finanzgericht ließ damit die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides zu. Das ist normalerweise nur in einem sehr engen Rahmen möglich, wenn das nachträgliche Bekanntwerden von Tatsachen oder Beweismitteln nicht grob verschuldet ist.
Ein solches grobes Verschulden konnten die Richter aber bei der fehlerhaften Eingabe der Daten in die Elster-Maske nicht erkennen. Damit konnten die vergessenen Vorsorgeaufwendungen im entschiedenen Fall nachträglich anerkannt werden.