Urteil des BGH Kinder müssen auch bei Kontaktabbruch für Eltern zahlen

Karlsruhe · Erwachsene Kinder müssen auch dann für Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr zueinander hatten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

 In dem Fall ging es um einen Vater, der vor vier Jahrzehnten den Kontakt zu seinem Sohn abgebrochen hatte.

In dem Fall ging es um einen Vater, der vor vier Jahrzehnten den Kontakt zu seinem Sohn abgebrochen hatte.

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Die Richter gaben damit der Stadt Bremen recht. Die Stadt verlangt von einem Beamten die Zahlung von 9000 Euro Heimkosten für dessen vor zwei Jahren gestorbenen Vater.

Die "Aufkündigung des familiären Bandes" gegenüber erwachsenen Kindern ist noch keine "schwere Verfehlung", die zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führt,so der BGH.

Der Mann wollte die Summe nicht zahlen. Der Grund: Der Vater hatte vor vier Jahrzehnten den Kontakt zu seinem damals fast erwachsenen Sohn abgebrochen, dessen Annäherungsversuche abgewiesen und ihn später bis auf den Pflichtteil enterbt.

Der Anspruch auf Elternunterhalt sei dennoch nicht verwirkt, entschieden die Richter.

Aktenzeichen (XII ZB 607/12)

(dpa)
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